Jägerprüfung

Wie erlange ich den Jagdbefähigungsnachweis?

Wer in Südtirol die Jagd ausüben möchte, muss zuerst den Jagdbefähigungsnachweis erbringen. Dieser wird nach positiver Absolvierung der Jägerprüfung ausgestellt, welche aus folgenden Teilen besteht:

  1. Theorieprüfung über Wildkunde/Ökologie, Jagdrecht, Waffenkunde sowie Naturschutz/Jagdkunde (schriftliche und mündliche Prüfung)
  2. Praktische Schießprüfung (Kugelschießen und Schrotschießen)
  3. Nachweis eines Revierpraktikums ODER eines dreitägigen Jungjäger-Praxiskurses in einer zertifizierten Bildungseinrichtung
  4. Nachweis über einen mindestens 4-stündigen Erste-Hilfe-Kurs (Original oder beglaubigte Kopie).

Die Forstschule Latemar bietet sowohl den Jungjäger-Praxiskurs als auch den Erste-Hilfe-Kurs an.

Theorie- und Schießprüfung finden mehrmals jährlich statt und werden vom Amt für Wildtiermanagement organisiert. Mit dem Jagdbefähigungsnachweis sowie gültigem ärztlichen Zeugnis und Nachweis über die eingeschulte Handhabung mit Lang- und Kurzwaffen einer Sektion des TSN kann bei der zuständigen Carabinieristation um die Ausstellung des Jagdgewehrscheines angesucht werden. Dieser ist Voraussetzung für die Beantragung eines Jagderlaubnisscheines.

Zur Jägerprüfung dürfen nur Personen antreten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Die Theorieprüfung geht der praktischen Schießprüfung voraus. Wer die Theorieprüfung bestanden hat, kann sich zur Schießprüfung anmelden. Nähere Informationen zum Ablauf der Jägerprüfung finden Sie im Informationsblatt zur Jägerprüfung.

Gesetzliche Bestimmungen für die Jägerprüfung

Die Termine und Anmeldefristen für die Jägerprüfung werden laufend veröffentlicht.

  • Die Prüfungstermine für die einzelnen Kandidaten werden ausschließlich auf der Website sowie auf der Amtstafel veröffentlicht und ersetzen die Einladungen.
  • Wehrdienstverweigerer müssen eine entsprechende Erklärung abgeben.
  • Wer außerhalb von Südtirol eine gleichwertige Jägerprüfung bestanden hat, kann den für Südtirol erforderlichen Jagdbefähigungsnachweis durch eine Zusatzprüfung erwerben.

Informationen

Die Gesuche um Zulassung zur Jägerprüfung sind an das Amt für Jagd und Fischerei zu richten.

Auf dem vollständig ausgefüllten Gesuchsformular ist eine Stempelmarke zu 16,00 Euro aufzukleben.

Bei der Erstanmeldung ist dem Gesuch das ärztliche Zeugnis beizulegen, welches vom Amtsarzt auf dem für die Ausstellung bzw. Erneuerung des Waffenscheines (für die Ausübung der Jagd) vorgeschriebenen Formular ausgestellt wird. Dieses Zeugnis kann nur beantragt werden, wenn das Anamnesezeugnis, ausgestellt vom Vertrauensarzt, vorgelegt wird (gemäß des Dekretes des Gesundheitsministers vom 28. April 1998).

Prüfungstermin und –ort für die einzelnen Kandidaten werden ausschließlich über die Webseite und Amtstafel bekannt gegeben.

Der Kandidat erhält kein Einladungsschreiben!

Bei der Terminvergabe werden nur vollständige Anmeldungen berücksichtigt. Werden die erforderlichen Unterlagen wie das ärztliche Zeugnis erst nach Ablauf der Anmeldefrist nachgereicht, kann das Ansuchen nicht mehr bearbeitet werden.

 

Achtung: dem Gesuch muss ein amtsärztliches Zeugnis mit Stempelmarke zu 16,00 € beigelegt werden, welches für den Jagdgewehrschein vorgeschrieben ist (nur falls im Amt nicht bereits eine für den Tag der Prüfung gültige ärztliche Bescheinigung aufliegt)

Wer außerhalb von Südtirol eine gleichwertige Jägerprüfung bestanden hat, kann den für Südtirol erforderlichen Jagdbefähigungsnachweis durch eine Zusatzprüfung erwerben.

Die Zusatzprüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung über das Jagdrecht und über jene Wildarten, für welche in Südtirol eine Abschussplanung vorgesehen ist. Außerdem muss der Kandidat den Nachweis über ein  Revierpraktikum in Südtirol oder eines mindestens dreitägigen Jungjäger-Praxiskurses und den Nachweis über einen mindestens 4-stündigen Erste-Hilfe-Kurs erbringen.

Dem Zulassungsgesuch zur Zusatzprüfung ist eine beglaubigte Kopie jenes Dokumentes, mit welchem der positive Abschluss einer gleichwertigen Jägerprüfung außerhalb der Provinz Bozen nachgewiesen wird, beizulegen.

Zur Erlangung des Jagdbefähigungsnachweises muss der Jäger-Anwärter wahlweise den Nachweis über ein Revierpraktikum in Südtirol oder eines erfolgreichen Besuches eines mindestens dreitägigen Jungjäger-Praxiskurses erbringen.

Für die Organisation des Revierpraktikums wendet sich der Kandidat am besten an den zuständigen Revierleiter. Beim Revierpraktikum wird der Jäger-Anwärter von einem dafür ausgebildeten Jagdaufseher oder Jäger begleitet. Das Praktikum muss mindestens folgende Tätigkeiten im Umfang von jeweils einen halben Tag beinhalten:

  • Wildzählungen / Ansprechübungen
  • Mitarbeit bei Lebensraumpflege
  • Maßnahmen zugunsten des Wildes
  • Errichtung / Instandhaltung von Reviereinrichtungen
  • Aufbrechen / Wildverwertung

Teile des Praktikums sind im Zeitraum zwischen Mai und Oktober zu absolvieren.

Der Kandidat verfasst einen kurzen Bericht über das Praktikum, der von der Begleitperson überprüft und unterschrieben werden muss und dem Amt für Jagd und Fischerei vorzulegen ist.

Alternativ zum Revierpraktikum kann auch ein mindestens dreitägiger Jungjäger-Praxiskurs einer zertifizierten Bildungseinrichtung mit positivem Erfolg besucht werden. Die Teilnahmebestätigung und der positiv bewertete Fragebogen ist dem Amt für Jagd und Fischerei vorzulegen.

Das Amt für Jagd und Fischerei nimmt die Dokumentation betreffend Revierpraktikum oder Jungjäger-Praxiskurs an 4 Abgabeterminen jährlich entgegen und überprüft innerhalb von 30 Tagen ab Abgabetermin die Nachweise. Die Prüfungskommission bemüht sich um eine zügige Abwicklung und die unverzügliche Benachrichtigung nach erfolgter Bewertung. Wir bitten dennoch um Geduld und nur nach überschreiten der 30 tägigen Frist Kontakt mit dem Amt für Jagd und Fischerei aufzunehmen.

Abgabetermine:

  • 30. März
  • 30. Juni
  • 30. September
  • 30. Dezember

Jungjägerkurse werden derzeit von der Forstschule Latemar angeboten.

Anmeldungen und Informationen zum Jungjäger - Praxiskurs beim Südtiroler Jagdverband https://jagdverband.it/termine-weiterbildung/

 

Personen, die zum Zeitpunkt des Einreichens des Zulassungsgesuches zur Jägerprüfung als Wehrdienstverweigerer eingetragen sind, dürfen nicht zur Jägerprüfung antreten, da ihnen jeglicher Waffenbesitz bzw. -gebrauch untersagt ist (Gesetz vom 8. Juli 1998, Nr. 230 – Art. 15 Absatz 6).
Aufgrund der Änderung dieses Gesetzes (Art. 15 Absatz 7-ter) können jedoch Wehrdienstverweigerer, welche seit fünf Jahren den Militärentlassungsschein besitzen, zur Jägerprüfung zugelassen werden, sofern sie unwiderruflich auf ihren Status als Wehrdienstverweigerer verzichten. Die entsprechende Erklärung ist beim „Ufficio Nazionale per il Servizio Civile“ in Rom einzureichen (Vorlage ist im Internet abrufbar). Dem Zulassungsgesuch zur Prüfung muss eine Kopie der Annahmemitteilung der obgenannten Behörde in Rom beigelegt werden.

Verzicht auf Status Wehrdienstverweigerer

Zur Prüfungsvorbereitung stehen Lernunterlagen zur Verfügung, welches als Basiswissen für die Jägerprüfung anzusehen sind:

„Wild-Wissen“ mit Ergänzungsheft, Verlag Athesia

Das Ergänzungsheft "Das Jagdrecht in Südtirol" erscheint im Laufe des Jahres 2020 in einer aktualisierten 2. Auflage.

 

Jägerprüfung - Quizfragen

Die Fragen für den schriftlichen Teil der Jägerprüfung in Südtirol werden an dieser Stelle laufend in aktueller Fassung veröffentlicht. In allen Fachgebieten wurden am 19.05.2021 die Fragen aktualisiert.

Fragenkatalog mit Kennzeichnung der richtigen Antworten:

 

Fragenkatalog ohne Antworten:

 

Jene Kandidaten, die die Theorieprüfung bestanden haben, können sich mittels entsprechenden Gesuch versehen mit Stempelmarke zu 16,00 € zur ersten praktischen Schießprüfung anmelden.

Anmeldeformular zur praktischen Schießprüfung 

Schießstand Meranwww.tsn-merano.it/index.php/de/

Schießstand St. Lorenzen: www.sgsl.org

Prüfungsteil: Prüfungstermine und Ort: Anmeldefrist:
Theorieprüfungen

29. April - 7. Mai 2024, Bozen

14. März 2024
  2. - 6. September 2024, Bozen 18. Juli 2024
 
Schießprüfungen

28. Mai - 29. Mai 2024 - Schießstand Meran

8. Mai 2024

30.Mai 2024 - Schießstand St. Lorenzen (bei Bedarf auch 31. Mai)

8. Mai 2024

22. Oktober - 23. Oktober 2024 - Schießstand Meran

2. Oktober 2024

24. Oktober 2024 - Schießstand St. Lorenzen (bei Bedarf auch 25. Oktober)

2. Oktober 2024

Wichtiger Hinweis:

Bei den Prüfungen ist folgendes mitzubringen:

  • gültiger Personalausweis
  • Kugelschreiber, wenn möglich blau (nur bei Theorieprüfung)

 

Einladung Jägerprüfung - Theoriepruefung April Mai 2024