Notrufnummer 112 bei Bären- oder Wolfsschäden

Die Autonome Provinz Bozen sieht eine Entschädigung aller von Bären und Wölfen verursachten Schäden vor, sofern diese sobald als möglich nach ihrem Bekannt werden, gemeldet werden. Da Bären- bzw. Wolfsschäden als direkte Kosten des Großraubwildmanagements gelten, erhebt die Forstbehörde nach etwaigen Meldungen die Haustierrisse bzw. die Plünderungen von Bienenständen und sorgt für die direkte Auszahlung der Vergütung.
Bei Bären- bzw.- Wolfsrissen soll der Geschädigte die Notrufnummer 112 anrufen, welche alle weitern Schritte veranlassen wird.
- Verfügung vom 09.09.2023 zur Entnahme von 2 Wölfen in Mühlwald und Umgebung
- Verfügung vom 15.09.2023 zur Entnahme von 2 Wölfen in der Gemeinde Kastelbell-Tschars und Umgebung