Die auf dieser Seite zur reinen Information veröffentlichten Beschlüsse ersetzen nicht die Kopien, die von der Landesverwaltung für die vom Gesetz vorgesehenen Fälle ausgestellt werden. Abschriften, welche dem Original entsprechen, sind beim Amt für Institutionelle Angelegenheiten im Landhaus I, Silvius-Magnago-Platz 1, 39100 Bozen erhältlich.
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Die Beschlüsse der Landesregierung haben sofortige Wirkung sofern die gesetzlichen Bestimmungen nicht andere Fristen vorsehen.
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Nummer | Datum | Betreff | Typologie | Download |
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1029 | 21.11.2023 | PNRR-M 1 C3 Projekt 1.1.5 "Digitalisierung des kulturellen Erbes" - Verschiebung des Vertragsabschlusses und damit einhergehende Aufhebung der erfolgten Ausgabenvormerkung | - | |
1017 | 21.11.2023 | Anerkennung der außeretatmäßigen Verbindlichkeiten infolge von vollsteckbaren Urteilen gegen die Autonome Provinz Bozen | - | |
1037 | 21.11.2023 | Gemeinde Rodeneck: Genehmigung einer Änderung am Landschaftsplan betreffend die Umwidmung von Wald in Landwirtschaftsgebiet (Beschluss des Gemeinderates Nr. 25 vom 26.07.2023 – GAB 60/23) | - | |
1012 | 21.11.2023 | Gemeinde St. Martin in Passeier: Rücktritt der Bürgermeisterin - Auflösung des Gemeinderates | - | |
1031 | 21.11.2023 | Neugestaltung der Kreuzung entlang der SS38 bei km 192+780 - Gemeinde Partschins - Änderung der überschlägigen Kosten des Bauvorhabens | - | |
1034 | 21.11.2023 | Nationaler Aufbau- und Resilienzplan ("PNRR") - Programm "Garantie der Beschäftigungsfähigkeit für Arbeitnehmende - GOL" - Öffentlicher Aufruf Nr. 1 - Reduzierung der mit Beschluss Nr. 575 vom 04.07.2023 durchgeführten Ausgabenvormerkung | - | |
1036 | 21.11.2023 | Gemeinde St. Lorenzen: Genehmigung einer Abänderung zum Bauleitplan und Landschaftsplan der Gemeinde - Ratsbeschluss Nr. 39 vom 14.09.2023 (GAB 286/2023) | - | |
1011 | 21.11.2023 | Bozen - Bezirksgemeinschaft Salten-Schlern: Abweichung vom ethnischen Proporz | - | |
1030 | 21.11.2023 | Bau einer Rad- und Fußgängerunterführung auf der SS 38 bei km 193,500 - Gemeinde Partschins - Festlegung der technischen Eigenschaften des Bauvorhabens - Betrag der überschlägigen Kosten: 1.500.000,00€ | - | |
1015 | 21.11.2023 | Ausdruck des Einvernehmens im Sinne von Artikel 104 des DPR vom 31. August 1972, Nr. 670 | - |
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