Die auf dieser Seite zur reinen Information veröffentlichten Beschlüsse ersetzen nicht die Kopien, die von der Landesverwaltung für die vom Gesetz vorgesehenen Fälle ausgestellt werden. Abschriften, welche dem Original entsprechen, sind beim Amt für Institutionelle Angelegenheiten im Landhaus I, Silvius-Magnago-Platz 1, 39100 Bozen erhältlich.
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Die Beschlüsse der Landesregierung haben sofortige Wirkung sofern die gesetzlichen Bestimmungen nicht andere Fristen vorsehen.
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Nummer | Datum | Betreff | Typologie | Download |
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789 | 19.09.2023 | II Ergänzung des Mehrjahresprogrammes SIAG 2023-2025 | - | |
788 | 19.09.2023 | Gemeinde Freienfeld - Eigenverwaltung BNG Mauls mit Leimgruben - Beschluss Nr. 4 vom 07.07.2023 - Verfalls- erklärung im Sinne des Absatzes 2/bis des Artikels 8 des Landesgesetzes vom 12.06.1980, Nr. 16 | - |
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