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Personalstand für die Pflichtvermittlung bis 15. Mai melden

Bis 15. Mai müssen jene Arbeitgeber, die der Regelung der Pflichtvermittlung unterliegen, den Personalstand melden. Daran erinnert die Landesabteilung Arbeit.

Bisher war diese Meldung über den Personalstand jährlich innerhalb 31. Jänner zu machen. Aufgrund von gesetzlichen und technischen Neuerungen hat sich der Zeitraum etwas verschoben: Bis zum 15. Mai muss nun die Meldung über über das Portal des Arbeitsministeriums unter www.cliclavoro.gov.it, Rubrik „aziende“, dann unter „adempimenti“, dort unter „prospetto informativo“ und danach unter dem Punkt „sistemi informatici regionali“ und nach Auswahl der Autonomen Provinz Bozen erfolgen.

Es müssen nur jene Betriebe den Personalstand melden, bei denen sich seit der letzten elektronischen Meldung die Personalsituation derart geändert hat, dass sich dies auf die einzuhaltende Pflichtquote für Menschen mit Behinderungen auswirkt. Eine neue Meldung ist auch durchzuführen, wenn Menschen mit Behinderung eingestellt oder entlassen wurden oder ihre Arbeitszeit verändert haben. Stichtag für die Meldung des Personalstandes ist der 31. Dezember 2015 zu melden. Die Meldung darf nur elektronisch erfolgen.

Die öffentlichen Körperschaften hingegen müssen die Meldung in jedem Fall durchführen, auch wenn sich die Personalsituation seit der letzten Meldung nicht geändert hat. Bei unterlassenen Meldungen sind Strafen vorgesehen.

SAN