Autonome Provinz Bozen - Südtirol | |
19. Amt für Arbeit |
II.1.: VORWORT UND ALLGEMEINER AUFBAU DES PLANS
Was die Ausarbeitung des Plans betrifft, so wird - unter Beibehaltung der dem
vorhergehenden Plan zugrunde liegenden Philosophie - ein zum Teil abweichender Aufbau
vorgeschlagen. Innerhalb dieses Aufbaus sind die einzelnen Strategien anzuführen, die
jeweils durch eine ausführliche Beschreibung der entsprechenden
Durchführungsmodalitäten zu ergänzen sind.
Der wesentliche Unterschied zum vorhergehenden Plan beruht auf der Überzeugung, daß eine
genauere analytische Gliederung des Inhalts notwendig ist. Diese wird erreicht, indem auf
die Funktion (oder die politische und soziale Bedeutung) der jeweiligen Maßnahme näher
hingewiesen wird. Beim Aufbau und beim Inhalt der einzelnen Felder der nachstehenden
Matrix (die hier zum besseren Verständnis und zur Bestimmung der Felder, in denen im
folgenden die jeweiligen Strategien des Plans einzutragen sind, abgedruckt ist) kann dann
eine weitere Unterteilung vorgenommen werden.
Grafik nicht verfügbar
Natürlich haben nicht alle Felder die gleiche Bedeutung oder den gleichen
Informationsgehalt; andere wiederum beinhalten mehrere Ziele und Strategien.
Bevor versuchsweise eine erste geordnete Liste der Ziele und Strategien für jedes Feld
der Matrix erstellt wird, ist es zweckmäßig, die Bedeutung der in Spalte 1 genannten
Maßnahmen näher zu bestimmen.
Die Kategorie A. 1 - Maßnahmen zur Datenerhebung - sollte die Gesamtheit der laufenden
und systematischen Erhebungen umfassen, welche die feste Grundlage für die globale
Analyse der arbeitsmarktpolitischen Entwicklungen darstellen kann. Diese sollten
einerseits die aktuellen Entwicklungstendenzen aufzeigen und andererseits die gebiets- und
sektorspezifischen Besonderheiten, die es ihrerseits zu beachten gilt; in diese Kategorie
sind auch vereinzelte und/oder gezielte Umfragen und Untersuchungen aufzunehmen, die nicht
oder nur in mehrjährigen Abständen bzw. infolge von außergewöhnlichen Ereignissen
wiederholt werden.
Von großer Bedeutung ist unseres Erachtens die Kategorie A.2, in der Ansätze und
Verfahren zur Überwachung der durch die einzelnen Strategien erzielten Fortschritte und
Ergebnisse festgelegt werden und die als allgemeines und detailliertes Kontrollsystem
dient, um sicherzustellen, daß die Arbeit vor Ort ihre Zweckbestimmung erfüllt. Diese
unter dem Gesichtspunkt der intellektuellen Philosophie entscheidende Aufgabe stößt in
der Praxis auf große Schwierigkeiten, da die Bewertungsmethode für jedes
Beobachtungsobjekt orts- und funktionsspezifischer Einzellösungen bedarf. Bei der
erstmaligen Anwendung ist es deshalb zweckmäßig, jene Ziele und Strategien, deren
erfolgreiche Umsetzung für das allgemeine Gelingen des Plans von grundlegender Bedeutung
sind, herauszulösen und die Bewertungstätigkeit zunächst auf diese Untergruppe zu
beschränken.
Die Kategorie A.3 bezieht sich auf die eventuelle Bestimmung von zusätzlichen Maßnahmen,
die ein höheres Durchsetzungsvermögen und eine größere Verbreitung der Informationen
gewährleisten, gegebenenfalls unter Verwendung von differenzierten und an die Vielzahl
der Informationskanäle angepaßten Produkten. Wir denken dabei an die Möglichkeit, auf
die jeweiligen Adressaten zugeschnittenes Informationsmaterial herzustellen: Verwaltungen,
Unternehmen, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände, Bevölkerung im allgemeinen.
Mit der Kategorie B.1 wird auf die Strategien Bezug genommen, die zur Aufrechterhaltung
der bestehenden günstigen Bedingungen und positiven Situationen auf dem Arbeitsmarkt
beitragen können. Diese Strategien haben also das Ziel, negativen Veränderungen
entgegenzuwirken und andererseits die bereits erzielten positiven Ergebnisse zu bewahren
und weiter zu verbessern.
Die Kategorie B.2 umfaßt innovative beschäftigungspolitische Maßnahmen, die auf der
Beobachtung internationaler Tendenzen, der Anwendung neuer Organisationsformen, dem Testen
von neuen Verfahren und Lösungen für die Ausübung von Tätigkeiten und/oder besonderen
Produktionsarten und/oder für die Organisation der Arbeit beruhen, um die Anpassung an
Veränderungen zu erleichtern und die Produktionsleistung zu verbessern.
Die Kategorie B.3 enthält schließlich jene Strategien, die sich am besten zur Lösung
von gebiets- und sektorspezifischen bzw. von sozialen Randproblemen eignen, die vom
Gesamtbild der allgemeinen Lage in Südtirol stark abweichen.
Innerhalb dieses Lösungsansatzes sind allerdings im Interesse der diesem Plan
zugrundeliegenden Gesamttätigkeit einige strategische Maßnahmen notwendig. Diese
Maßnahmen, die in erster Linie dazu dienen, allgemeine Informationen zu sammeln, aus
denen später umfassendere und praxisbezogenere Angaben abgeleitet werden können, werden
im Vorfeld der Präsentation der einzelnen Ziele ausführlich erläutert. Dabei wird jede
Maßnahme in einem entsprechenden Merkblatt beschrieben und der damit verfolgte Zweck wird
unter den jeweiligen Zielsetzungen angegeben. Diese Vorgehensweise beruht auf der
Überlegung, daß die ständige Beobachtung der laufenden Entwicklungsprozesse trotz der
insgesamt positiven Beschäftigungslage in Südtirol eine Grundvoraussetzung dafür ist,
im Bedarfsfall rasch eingreifen und die Leistungsfähigkeit des Systems aufrechterhalten
zu können. In anderen Worten, die Verbesserung der Informationstätigkeit ist zweifellos
eine unerläßliche beschäftigungspolitische Maßnahme, vor allem unter Berücksichtigung
der besonderen Arbeitsmarktlage in Südtirol, die eher unter einzelnen Schwachpunkten als
unter strukturellen Mängeln leidet.
II.1.1.: Für den Gesamtplan relevante Strategien
Hinsichtlich der für den Gesamtplan relevanten Strategien [ Der Einfachheit halber werden
im folgenden für die Schwerpunkte und Funktionen der vorgeschlagenen Maßnahmen die
nachstehenden Abkürzungen verwendet: BA: Schwerpunkt BERUFSAUSBILDUNG ZAN: Schwerpunkt
ZUSAMMENFÜHRUNG VON ANGEBOT UND NACHFRAGE AM ARBEITSMARKT NAF: Schwerpunkt NEUE
ARBEITSFORMEN ZSR: Schwerpunkt EINGLIEDERUNG VON ZUGEHÖRIGEN ZU SOZIALEN RANDGRUPPEN. Ist
den Abkürzungen keiner dieser Buchstaben vorangestellt, so handelt es sich um eine
allgemeine Maßnahme, mit der mehrere Schwerpunkte bzw. Ziele verfolgt werden. Die
nachgestellte Zahl hat folgende Bedeutung: A.1: Maßnahmen zur Datenerhebung A.2:
Maßnahmen zur Bewertung A.3: Maßnahmen zur Informationsverbreitung B.1: Maßnahmen zur
Unterstützung B.2: Maßnahmen zur Anregung B.3: Maßnahmen zur Beseitigung von
Schwierigkeiten Die letzte Zahl entspricht der fortlaufenden Nummer der Maßnahme
innerhalb ein und desselben Schwerpunktes.] werden im einzelnen folgende Maßnahmen
vorgeschlagen:
A.1. In bezug auf die Datenerhebung.
A.1.1. Durchführung einer Studie über die Entwicklung der Berufe, theoretischer und
perspektivischer Art mit Trendanalyse.
A.1.2. Analyse der altersmäßigen Verteilung der Beschäftigen in den verschiedenen
Produktionsbereichen mit einer entsprechenden gebietsmäßigen Untergliederung.
A.2. In bezug auf die Bewertung.
A.2.1. Einsetzung einer Bewertungsgruppe zur Überwachung der Umsetzung des Plans, die der
Unterkommission für den Plan in methodischen und operationellen Fragen zur Seite steht.
A.3. In bezug auf die Informationsverbreitung.
A.3.1. Vorschlag für die Ausarbeitung eines jährlichen Berichtes über die Umsetzung des
Plans.
Diese Vorschläge werden in den folgenden Merkblättern ausführlich erläutert.
MERKBLATT der Maßnahme A.1.1.:
Durchführung einer theoretisch-perspektivischen Studie über die Entwicklung der
Berufe
Zielsetzung:
ein detailliertes Bild der beschäftigungspolitischen Maßnahmen auf
internationaler und vor allem auf europäischer Ebene gewinnen, um mögliche Auswirkungen
auf Landesebene vorhersehen zu können;
Anerkennung und Förderung der wachsenden und zunehmend bedeutenderen Präsenz der
Frauen in der Arbeitswelt im Rahmen der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, der Forschung
und der Informationstätigkeit;
Berücksichtigung und stärkere Gewichtung der Untersuchungen zur Lage der
schwachen Kategorien am Arbeitsmarkt und der Maßnahmen zu ihrer Arbeitseingliederung;
die Entwicklungstendenzen hinsichtlich der Formen der Arbeitsorganisation und der
Struktur der Produktionsprozesse erkennen;
auf eventuelle Merkmale und Eigenschaften der Berufsbilder vor allem in sehr
innovativen Tätigkeitsbereichen hinweisen;
klare Vorgaben für die Ausarbeitung des operationellen Plans zur Durchführung von
ESF-finanzierten Kursen liefern;
den Informations- und Erfahrungsaustausch mit öffentlichen und privaten
Arbeitgebern anregen, um Anpassungsprozesse zu beschleunigen und neue Tendenzen auf
Landesebene einzubeziehen.
Adressaten:
Die Adressaten dieser Maßnahme sind die Verantwortlichen der Abteilung Arbeit, die
mittelfristig über die großen Transformationsprozesse im Dienstleistungs- und
Produktionssektor unterrichtet werden müssen. Interesse besteht aber auch seitens der
Verantwortlichen der Berufsausbildung, die rechtzeitig für die Heranbildung der neuen
Berufsprofile sorgen müssen, sowie seitens der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände,
die ihre Strategien entsprechend korrigieren müssen, um auf den internationalen Märkten
konkurrenzfähig zu bleiben und die berufliche Qualifikation der Mitarbeiter durch
entsprechende Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zu verbessern.
Durchführungsmodalitäten:
Diese Studie kann aufgrund von zwei operationellen Strategien durchgeführt werden:
1. Eine theoretische Studie, mit der ein Experte auf diesem Gebiet zu beauftragen ist und
die auf einer Analyse der aktuellen Literatur - insbesondere der Fachzeitschriften, die
gewöhnlich auf dem neuesten Stand und innovativ sind - und auf einer Untersuchung der
laufenden Veränderungen in wirtschaftlich stark entwickelten Ländern beruht;
2. Die Durchführung von Delphi-Untersuchungen mittels Befragung von Südtiroler
Wirtschaftsunternehmern sowie maßgeblichen Unternehmern und Experten eines größeren
Wirtschaftsgebietes über mögliche Strategien.
Koordinierungsstelle und Verantwortlichkeit für die Maßnahme:
Für die Durchführung dieser Maßnahme ist unmittelbar die Abteilung Arbeit und im
einzelnen das Landesamt für Arbeitsmarkt zuständig, das auf diesem Wege zu einer
weitsichtigen Definition seiner planmäßigen Maßnahmen gelangen sollte.
Förderungs- und Einbeziehungsmöglichkeiten von anderen sozialen Akteuren:
Ebenfalls an der Maßnahme interessiert sind:
a) die Unterkommission für den Dreijahresplan, die dem gesammelten Material
gegebenenfalls Angaben für den nächsten Plan entnehmen kann;
b) die Verantwortlichen der Berufsausbildung;
c) die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände;
diese sollten insbesondere: a) bei der Festlegung der Ziele der Studie, der
theoretischen Grundlagen und der Bestimmung der zu untersuchenden Sektoren mitwirken; b)
aufgrund der Ergebnisse der theoretischen Studie die Themen der Delphi-Umfrage auswählen;
c) die Diskussion über die Ergebnisse der beiden geplanten operationellen Strategien
anregen und fördern.
Art der erforderlichen Ressourcen:
Es handelt sich in erster Linie um finanzielle Mittel zur Durchführung der theoretischen
Studie, die sich jedoch in einem vertretbaren Rahmen bewegen; die Delphi-Umfrage kann
hingegen direkt von der Beobachtungsstelle für den Arbeitsmarkt durchgeführt werden,
sofern sie über die nötigen methodischen Kenntnisse verfügt; andernfalls kann ein
geeignetes Forschungsinstitut mit der Durchführung beauftragt werden.
Zeitlicher Ablauf:
Die theoretische Studie ist vor der Delphi-Umfrage durchzuführen, denn sie soll
die Ausgangsdaten für die korrekte und vollständige Planung der letzteren liefern; sie
sollte also im ersten Planjahr erfolgen.
Die Delphi-Umfrage könnte alle drei Jahre und erstmals in der zweiten Hälfte des
zweiten Planjahres durchgeführt werden, um unter anderem eine entsprechende
Arbeitsgrundlage für die Ausarbeitung des nächsten Plans für die Beschäftigungs- und
Berufsbildungspolitik zu schaffen.
Die Zeiten, die Formen und die Verantwortlichkeit hinsichtlich der Überprüfung
der Maßnahme:
Die Bewertung der Maßnahme hat rein qualitativen Charakter und sollte von der
Unterkommission für den Plan am Ende des ersten Jahres für die theoretische Studie und
am Ende des zweiten Jahres für die Delphi-Umfrage vorgenommen werden.
Prioritätsstufe der Maßnahme:
Hinsichtlich der Bedeutung und der Verwendung dieser Maßnahme ist die Prioritätsstufe
nicht besonders hoch; berücksichtigt man aber das strategische Ziel, den relativ geringen
Kostenaufwand und die unproblematische Durchführung, so ist diese Maßnahme durchaus
gerechtfertigt.
MERKBLATT der Maßnahme A.1.2.:
Statistische Analyse der Verteilung nach Alter, Geschlecht und Einkommen der
Beschäftigten in den verschiedenen Produktionsbereichen
Zielsetzung:
Diese Maßnahme ergänzt die vorausgehenden und dient dazu, den kurz- und mittelfristigen
Personalbedarf auf verschiedenen Qualifikationsebenen vorherzusehen (und entsprechend zu
planen), wobei die Daten gegliedert nach dem Geschlecht zuerfassen sind. Das spezifische
Ziel ist es, die zu erwartende Intensität des rein altersbedingten Turnovers realistisch
einzuschätzen, um daraus nützliche Informationen für die Aufgaben im Bereich der
Familienberatung ableiten und diese an die Träger der Berufsausbildung weitergeben zu
können.
Adressaten:
Öffentliche und private Sektoren;
Familien;
Verantwortliche der Berufsausbildung.
Durchführungsmodalitäten:
Gezielte Verwendung der verfügbaren Informationen des Landesgesundheitsdienstes durch die
Auswertung der vorhandenen Einzeldaten und deren zweckmäßige Aufbereitung.
Koordinierungsstelle bzw. -organ und Verantwortlichkeit:
Koordinierung durch die Beobachtungsstelle für den Arbeitsmarkt in Zusammenarbeit mit dem
Landesgesundheitsdienst.
Erforderliche Ressourcen:
Forscher und Forscherinnen mit Statistik- und Informatikkenntnissen für die Verwendung
der vom Gesundheitsdienst bereits eingesetzten Betriebssysteme und Software-Programme und
die Verarbeitung von großen Datenmengen.
Zeitlicher Ablauf:
In der ersten Phase sind die zu untersuchenden Sektoren und gegebenenfalls die
gebietsmäßige Unterteilung zu bestimmen und zu klassifizieren; dies könnte durch den
Gesundheitsdienst und die Beobachtungsstelle erfolgen (2 Monate). In der zweiten Phase
sind die Tabellen der altersmäßigen Verteilung der Beschäftigten und die Schätzwerte
hinsichtlich der Zeiten und des Umfangs des zu erwartenden Turnovers zu bearbeiten und
auszuwerten; der dafür erforderliche Zeitaufwand ist schwer vorhersehbar, aber eine
Gesamtdauer von einem Jahr scheint realistisch zu sein, unter Vorlage von
Zwischenergebnissen für die als vorrangig eingestuften Sektoren.
Überprüfung:
Eventuelle Überprüfungen sind lediglich in bezug auf die Einhaltung des Zeitplans
möglich; allerdings ist es wichtig, ein ausreichend gegliedertes Programm zu erstellen,
das später - natürlich für denselben Zweck und für die langfristige Überwachung der
eingetretenen Veränderungen - wiederverwendet werden kann (alle 4 bis 5 Jahre).
Prioritätsstufe:
Angesichts der Aussagefähigkeit und der relativ einfachen für die Durchführung
benötigten Entscheidungsbefugnis hat diese Maßnahme ohne weiteres eine hohe Priorität,
die allerdings von der Verfügbarkeit eines geeigneten Forschers abhängt.
MERKBLATT der Maßnahme A.2.1.:
Einrichtung einer Bewertungsgruppe zur Überprüfung der Umsetzung des Plans, die der
Unterkommission zur Seite steht
Zielsetzung:
die Informationen über die einzelnen im Plan vorgesehenen Tätigkeiten
systematisch sammeln;
die einzelnen Tätigkeiten und ihre Ergebnisse anhand von geeigneten Indikatoren
überwachen;
Verzögerungen, Hindernisse und Mängel in der Ausführung der planmäßigen
Tätigkeiten feststellen;
Korrekturmaßnahmen zur Beseitigung von Mängeln und/oder Begründungen für die
Streichung bzw. Verstärkung bestimmter Strategien unterbreiten;
die Voraussetzungen für die abschließende Bewertung der Wirksamkeit des Plans
schaffen.
Adressaten:
Abteilung Arbeit.
Unterkommission für den Plan.
Für die einzelnen Tätigkeiten des Plans verantwortliche bzw. mit deren
Ausführung betraute Mitarbeiter.
Durchführungsmodalitäten:
Bildung einer kleinen Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitarbeitern der Abteilung Arbeit und
einem mit Bewertungstechniken und -ansätzen vertrauten Experten, deren Aufgabe es ist,
umgehend das Beobachtungsfeld und die Art der Indikatoren zur Bewertung der einzelnen
Tätigkeiten des Plans zu bestimmen.
Koordinierungsstelle bzw. -organ und Verantwortlichkeit:
Aus politischer Sicht ist für die Festlegung der Ziele und der Bewertungskategorien die
Unterkommission zuständig, die im wesentlichen Angaben über den Inhalt und die
Priorität der Themen zu machen hat; für die Durchführung ist hingegen die
Bewertungsgruppe zuständig, die aus Mitarbeitern der drei Ämtern der Abteilung Arbeit
bestehen sollte.
Art der erforderlichen Ressourcen:
Interne Ressourcen der Abteilung Arbeit.
Zeitlicher Ablauf:
Planung, Bestimmung der zu bewertenden Elemente, Erstellung eines Kurzberichts.
Zeiten, Formen und Verantwortlichkeit hinsichtlich der Überprüfung:
Die Bewertung der Arbeit sollte in drei Phasen erfolgen: a) nach der Ausarbeitung des
Bewertungsprogramms, mit Zustimmung der Unterkommission und der Abteilung Arbeit; b) 6
Monate nach Aufnahme der Tätigkeit durch die gleichen Organe, zur Überprüfung der
Qualität und der korrekten Zuordnung der gesammelten Informationen; c) nach der
Erstellung des Jahresberichtes zur Überprüfung der Vollständigkeit und
Zweckmäßigkeit.
Prioritätsstufe der Maßnahme:
Die Maßnahme hat eine hohe Priorität, denn sie dient dazu, die Ausführung der
planmäßigen Tätigkeiten zu überprüfen und gegebenenfalls rechtzeitig eingreifen zu
können, sowie die Voraussetzungen für die abschließende Bewertung des Plans und die
Ausarbeitung des nächsten Plans zu schaffen.
MERKBLATT der Maßnahme A.3.1.:
Ausarbeitung eines Jahresberichtes über die Umsetzung des Plans
Zielsetzung:
den Kenntnisstand über den Plan und dessen schrittweise Verwirklichung verbessern;
Vergleichsmomente zwischen sozialen Diensten und Akteuren schaffen;
Hinweise und Reaktionen über mögliche Korrekturen des Plans sammeln;
die dem Plan innewohnende Selbstanalyse dokumentieren.
Adressaten:
Politische Organe.
Für die Tätigkeiten des Plans verantwortliche bzw. mit deren Ausführung betraute
Mitarbeiter.
Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände.
Presse und Bevölkerung.
Durchführungsmodalitäten:
Der Bericht könnte eine erläuternde Zusammenfassung der im Rahmen der vorausgehenden
Maßnahme durchgeführten Bewertung sowie der Sitzungsprotokolle des Unterkommission
beinhalten.
Koordinierungsstelle bzw. -organ und Verantwortlichkeit:
Abteilung Arbeit.
Art der erforderlichen Ressourcen:
Die Abfassung des Berichts sollte den natürlichen Abschluß der Arbeit der
Bewertungsgruppe darstellen.
Zeitlicher Ablauf:
Der Bericht sollte unmittelbar nach Ablauf eines jeden Jahres erstellt werden.
Zeiten, Formen und Verantwortlichkeit hinsichtlich der Überprüfung:
Nach Vorlage durch die Abteilung Arbeit, welche die volle politische Verantwortung trägt,
sollte der Bericht von der Unterkommission für den Plan genehmigt und verabschiedet
werden.
Prioritätsstufe der Maßnahme:
Obwohl diese Maßnahme nicht unmittelbar der Verwirklichung des Plans dient, so hat sie
wegen der möglichen Auswirkungen infolge einer verstärkten Beachtung und Einbeziehung
der gesamten Südtiroler Bevölkerung dennoch hohe Priorität.
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