Autonome Provinz Bozen - Südtirol
19. Amt für Arbeit

II.1.: VORWORT UND ALLGEMEINER AUFBAU DES PLANS
Was die Ausarbeitung des Plans betrifft, so wird - unter Beibehaltung der dem vorhergehenden Plan zugrunde liegenden Philosophie - ein zum Teil abweichender Aufbau vorgeschlagen. Innerhalb dieses Aufbaus sind die einzelnen Strategien anzuführen, die jeweils durch eine ausführliche Beschreibung der entsprechenden Durchführungsmodalitäten zu ergänzen sind.
Der wesentliche Unterschied zum vorhergehenden Plan beruht auf der Überzeugung, daß eine genauere analytische Gliederung des Inhalts notwendig ist. Diese wird erreicht, indem auf die Funktion (oder die politische und soziale Bedeutung) der jeweiligen Maßnahme näher hingewiesen wird. Beim Aufbau und beim Inhalt der einzelnen Felder der nachstehenden Matrix (die hier zum besseren Verständnis und zur Bestimmung der Felder, in denen im folgenden die jeweiligen Strategien des Plans einzutragen sind, abgedruckt ist) kann dann eine weitere Unterteilung vorgenommen werden.

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Natürlich haben nicht alle Felder die gleiche Bedeutung oder den gleichen Informationsgehalt; andere wiederum beinhalten mehrere Ziele und Strategien.
Bevor versuchsweise eine erste geordnete Liste der Ziele und Strategien für jedes Feld der Matrix erstellt wird, ist es zweckmäßig, die Bedeutung der in Spalte 1 genannten Maßnahmen näher zu bestimmen.
Die Kategorie A. 1 - Maßnahmen zur Datenerhebung - sollte die Gesamtheit der laufenden und systematischen Erhebungen umfassen, welche die feste Grundlage für die globale Analyse der arbeitsmarktpolitischen Entwicklungen darstellen kann. Diese sollten einerseits die aktuellen Entwicklungstendenzen aufzeigen und andererseits die gebiets- und sektorspezifischen Besonderheiten, die es ihrerseits zu beachten gilt; in diese Kategorie sind auch vereinzelte und/oder gezielte Umfragen und Untersuchungen aufzunehmen, die nicht oder nur in mehrjährigen Abständen bzw. infolge von außergewöhnlichen Ereignissen wiederholt werden.
Von großer Bedeutung ist unseres Erachtens die Kategorie A.2, in der Ansätze und Verfahren zur Überwachung der durch die einzelnen Strategien erzielten Fortschritte und Ergebnisse festgelegt werden und die als allgemeines und detailliertes Kontrollsystem dient, um sicherzustellen, daß die Arbeit vor Ort ihre Zweckbestimmung erfüllt. Diese unter dem Gesichtspunkt der intellektuellen Philosophie entscheidende Aufgabe stößt in der Praxis auf große Schwierigkeiten, da die Bewertungsmethode für jedes Beobachtungsobjekt orts- und funktionsspezifischer Einzellösungen bedarf. Bei der erstmaligen Anwendung ist es deshalb zweckmäßig, jene Ziele und Strategien, deren erfolgreiche Umsetzung für das allgemeine Gelingen des Plans von grundlegender Bedeutung sind, herauszulösen und die Bewertungstätigkeit zunächst auf diese Untergruppe zu beschränken.
Die Kategorie A.3 bezieht sich auf die eventuelle Bestimmung von zusätzlichen Maßnahmen, die ein höheres Durchsetzungsvermögen und eine größere Verbreitung der Informationen gewährleisten, gegebenenfalls unter Verwendung von differenzierten und an die Vielzahl der Informationskanäle angepaßten Produkten. Wir denken dabei an die Möglichkeit, auf die jeweiligen Adressaten zugeschnittenes Informationsmaterial herzustellen: Verwaltungen, Unternehmen, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände, Bevölkerung im allgemeinen.
Mit der Kategorie B.1 wird auf die Strategien Bezug genommen, die zur Aufrechterhaltung der bestehenden günstigen Bedingungen und positiven Situationen auf dem Arbeitsmarkt beitragen können. Diese Strategien haben also das Ziel, negativen Veränderungen entgegenzuwirken und andererseits die bereits erzielten positiven Ergebnisse zu bewahren und weiter zu verbessern.
Die Kategorie B.2 umfaßt innovative beschäftigungspolitische Maßnahmen, die auf der Beobachtung internationaler Tendenzen, der Anwendung neuer Organisationsformen, dem Testen von neuen Verfahren und Lösungen für die Ausübung von Tätigkeiten und/oder besonderen Produktionsarten und/oder für die Organisation der Arbeit beruhen, um die Anpassung an Veränderungen zu erleichtern und die Produktionsleistung zu verbessern.
Die Kategorie B.3 enthält schließlich jene Strategien, die sich am besten zur Lösung von gebiets- und sektorspezifischen bzw. von sozialen Randproblemen eignen, die vom Gesamtbild der allgemeinen Lage in Südtirol stark abweichen.
Innerhalb dieses Lösungsansatzes sind allerdings im Interesse der diesem Plan zugrundeliegenden Gesamttätigkeit einige strategische Maßnahmen notwendig. Diese Maßnahmen, die in erster Linie dazu dienen, allgemeine Informationen zu sammeln, aus denen später umfassendere und praxisbezogenere Angaben abgeleitet werden können, werden im Vorfeld der Präsentation der einzelnen Ziele ausführlich erläutert. Dabei wird jede Maßnahme in einem entsprechenden Merkblatt beschrieben und der damit verfolgte Zweck wird unter den jeweiligen Zielsetzungen angegeben. Diese Vorgehensweise beruht auf der Überlegung, daß die ständige Beobachtung der laufenden Entwicklungsprozesse trotz der insgesamt positiven Beschäftigungslage in Südtirol eine Grundvoraussetzung dafür ist, im Bedarfsfall rasch eingreifen und die Leistungsfähigkeit des Systems aufrechterhalten zu können. In anderen Worten, die Verbesserung der Informationstätigkeit ist zweifellos eine unerläßliche beschäftigungspolitische Maßnahme, vor allem unter Berücksichtigung der besonderen Arbeitsmarktlage in Südtirol, die eher unter einzelnen Schwachpunkten als unter strukturellen Mängeln leidet.

II.1.1.: Für den Gesamtplan relevante Strategien
Hinsichtlich der für den Gesamtplan relevanten Strategien [ Der Einfachheit halber werden im folgenden für die Schwerpunkte und Funktionen der vorgeschlagenen Maßnahmen die nachstehenden Abkürzungen verwendet: BA: Schwerpunkt BERUFSAUSBILDUNG ZAN: Schwerpunkt ZUSAMMENFÜHRUNG VON ANGEBOT UND NACHFRAGE AM ARBEITSMARKT NAF: Schwerpunkt NEUE ARBEITSFORMEN ZSR: Schwerpunkt EINGLIEDERUNG VON ZUGEHÖRIGEN ZU SOZIALEN RANDGRUPPEN. Ist den Abkürzungen keiner dieser Buchstaben vorangestellt, so handelt es sich um eine allgemeine Maßnahme, mit der mehrere Schwerpunkte bzw. Ziele verfolgt werden. Die nachgestellte Zahl hat folgende Bedeutung: A.1: Maßnahmen zur Datenerhebung A.2: Maßnahmen zur Bewertung A.3: Maßnahmen zur Informationsverbreitung B.1: Maßnahmen zur Unterstützung B.2: Maßnahmen zur Anregung B.3: Maßnahmen zur Beseitigung von Schwierigkeiten Die letzte Zahl entspricht der fortlaufenden Nummer der Maßnahme innerhalb ein und desselben Schwerpunktes.] werden im einzelnen folgende Maßnahmen vorgeschlagen:

A.1. In bezug auf die Datenerhebung.
A.1.1. Durchführung einer Studie über die Entwicklung der Berufe, theoretischer und perspektivischer Art mit Trendanalyse.
A.1.2. Analyse der altersmäßigen Verteilung der Beschäftigen in den verschiedenen Produktionsbereichen mit einer entsprechenden gebietsmäßigen Untergliederung.

A.2. In bezug auf die Bewertung.
A.2.1. Einsetzung einer Bewertungsgruppe zur Überwachung der Umsetzung des Plans, die der Unterkommission für den Plan in methodischen und operationellen Fragen zur Seite steht.

A.3. In bezug auf die Informationsverbreitung.
A.3.1. Vorschlag für die Ausarbeitung eines jährlichen Berichtes über die Umsetzung des Plans.
Diese Vorschläge werden in den folgenden Merkblättern ausführlich erläutert.

MERKBLATT der Maßnahme A.1.1.:
Durchführung einer theoretisch-perspektivischen Studie über die Entwicklung der Berufe

Zielsetzung:
• ein detailliertes Bild der beschäftigungspolitischen Maßnahmen auf internationaler und vor allem auf europäischer Ebene gewinnen, um mögliche Auswirkungen auf Landesebene vorhersehen zu können;
• Anerkennung und Förderung der wachsenden und zunehmend bedeutenderen Präsenz der Frauen in der Arbeitswelt im Rahmen der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, der Forschung und der Informationstätigkeit;
• Berücksichtigung und stärkere Gewichtung der Untersuchungen zur Lage der schwachen Kategorien am Arbeitsmarkt und der Maßnahmen zu ihrer Arbeitseingliederung;
• die Entwicklungstendenzen hinsichtlich der Formen der Arbeitsorganisation und der Struktur der Produktionsprozesse erkennen;
• auf eventuelle Merkmale und Eigenschaften der Berufsbilder vor allem in sehr innovativen Tätigkeitsbereichen hinweisen;
• klare Vorgaben für die Ausarbeitung des operationellen Plans zur Durchführung von ESF-finanzierten Kursen liefern;
• den Informations- und Erfahrungsaustausch mit öffentlichen und privaten Arbeitgebern anregen, um Anpassungsprozesse zu beschleunigen und neue Tendenzen auf Landesebene einzubeziehen.

Adressaten:
Die Adressaten dieser Maßnahme sind die Verantwortlichen der Abteilung Arbeit, die mittelfristig über die großen Transformationsprozesse im Dienstleistungs- und Produktionssektor unterrichtet werden müssen. Interesse besteht aber auch seitens der Verantwortlichen der Berufsausbildung, die rechtzeitig für die Heranbildung der neuen Berufsprofile sorgen müssen, sowie seitens der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände, die ihre Strategien entsprechend korrigieren müssen, um auf den internationalen Märkten konkurrenzfähig zu bleiben und die berufliche Qualifikation der Mitarbeiter durch entsprechende Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zu verbessern.

Durchführungsmodalitäten:
Diese Studie kann aufgrund von zwei operationellen Strategien durchgeführt werden:
1. Eine theoretische Studie, mit der ein Experte auf diesem Gebiet zu beauftragen ist und die auf einer Analyse der aktuellen Literatur - insbesondere der Fachzeitschriften, die gewöhnlich auf dem neuesten Stand und innovativ sind - und auf einer Untersuchung der laufenden Veränderungen in wirtschaftlich stark entwickelten Ländern beruht;
2. Die Durchführung von Delphi-Untersuchungen mittels Befragung von Südtiroler Wirtschaftsunternehmern sowie maßgeblichen Unternehmern und Experten eines größeren Wirtschaftsgebietes über mögliche Strategien.

Koordinierungsstelle und Verantwortlichkeit für die Maßnahme:
Für die Durchführung dieser Maßnahme ist unmittelbar die Abteilung Arbeit und im einzelnen das Landesamt für Arbeitsmarkt zuständig, das auf diesem Wege zu einer weitsichtigen Definition seiner planmäßigen Maßnahmen gelangen sollte.

Förderungs- und Einbeziehungsmöglichkeiten von anderen sozialen Akteuren:
• Ebenfalls an der Maßnahme interessiert sind:
a) die Unterkommission für den Dreijahresplan, die dem gesammelten Material gegebenenfalls Angaben für den nächsten Plan entnehmen kann;
b) die Verantwortlichen der Berufsausbildung;
c) die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände;
• diese sollten insbesondere: a) bei der Festlegung der Ziele der Studie, der theoretischen Grundlagen und der Bestimmung der zu untersuchenden Sektoren mitwirken; b) aufgrund der Ergebnisse der theoretischen Studie die Themen der Delphi-Umfrage auswählen; c) die Diskussion über die Ergebnisse der beiden geplanten operationellen Strategien anregen und fördern.

Art der erforderlichen Ressourcen:
Es handelt sich in erster Linie um finanzielle Mittel zur Durchführung der theoretischen Studie, die sich jedoch in einem vertretbaren Rahmen bewegen; die Delphi-Umfrage kann hingegen direkt von der Beobachtungsstelle für den Arbeitsmarkt durchgeführt werden, sofern sie über die nötigen methodischen Kenntnisse verfügt; andernfalls kann ein geeignetes Forschungsinstitut mit der Durchführung beauftragt werden.

Zeitlicher Ablauf:
• Die theoretische Studie ist vor der Delphi-Umfrage durchzuführen, denn sie soll die Ausgangsdaten für die korrekte und vollständige Planung der letzteren liefern; sie sollte also im ersten Planjahr erfolgen.
• Die Delphi-Umfrage könnte alle drei Jahre und erstmals in der zweiten Hälfte des zweiten Planjahres durchgeführt werden, um unter anderem eine entsprechende Arbeitsgrundlage für die Ausarbeitung des nächsten Plans für die Beschäftigungs- und Berufsbildungspolitik zu schaffen.

Die Zeiten, die Formen und die Verantwortlichkeit hinsichtlich der Überprüfung der Maßnahme:
Die Bewertung der Maßnahme hat rein qualitativen Charakter und sollte von der Unterkommission für den Plan am Ende des ersten Jahres für die theoretische Studie und am Ende des zweiten Jahres für die Delphi-Umfrage vorgenommen werden.

Prioritätsstufe der Maßnahme:
Hinsichtlich der Bedeutung und der Verwendung dieser Maßnahme ist die Prioritätsstufe nicht besonders hoch; berücksichtigt man aber das strategische Ziel, den relativ geringen Kostenaufwand und die unproblematische Durchführung, so ist diese Maßnahme durchaus gerechtfertigt.

MERKBLATT der Maßnahme A.1.2.:
Statistische Analyse der Verteilung nach Alter, Geschlecht und Einkommen der Beschäftigten in den verschiedenen Produktionsbereichen

Zielsetzung:
Diese Maßnahme ergänzt die vorausgehenden und dient dazu, den kurz- und mittelfristigen Personalbedarf auf verschiedenen Qualifikationsebenen vorherzusehen (und entsprechend zu planen), wobei die Daten gegliedert nach dem Geschlecht zuerfassen sind. Das spezifische Ziel ist es, die zu erwartende Intensität des rein altersbedingten Turnovers realistisch einzuschätzen, um daraus nützliche Informationen für die Aufgaben im Bereich der Familienberatung ableiten und diese an die Träger der Berufsausbildung weitergeben zu können.

Adressaten:
• Öffentliche und private Sektoren;
• Familien;
• Verantwortliche der Berufsausbildung.

Durchführungsmodalitäten:
Gezielte Verwendung der verfügbaren Informationen des Landesgesundheitsdienstes durch die Auswertung der vorhandenen Einzeldaten und deren zweckmäßige Aufbereitung.

Koordinierungsstelle bzw. -organ und Verantwortlichkeit:
Koordinierung durch die Beobachtungsstelle für den Arbeitsmarkt in Zusammenarbeit mit dem Landesgesundheitsdienst.

Erforderliche Ressourcen:
Forscher und Forscherinnen mit Statistik- und Informatikkenntnissen für die Verwendung der vom Gesundheitsdienst bereits eingesetzten Betriebssysteme und Software-Programme und die Verarbeitung von großen Datenmengen.

Zeitlicher Ablauf:
In der ersten Phase sind die zu untersuchenden Sektoren und gegebenenfalls die gebietsmäßige Unterteilung zu bestimmen und zu klassifizieren; dies könnte durch den Gesundheitsdienst und die Beobachtungsstelle erfolgen (2 Monate). In der zweiten Phase sind die Tabellen der altersmäßigen Verteilung der Beschäftigten und die Schätzwerte hinsichtlich der Zeiten und des Umfangs des zu erwartenden Turnovers zu bearbeiten und auszuwerten; der dafür erforderliche Zeitaufwand ist schwer vorhersehbar, aber eine Gesamtdauer von einem Jahr scheint realistisch zu sein, unter Vorlage von Zwischenergebnissen für die als vorrangig eingestuften Sektoren.

Überprüfung:
Eventuelle Überprüfungen sind lediglich in bezug auf die Einhaltung des Zeitplans möglich; allerdings ist es wichtig, ein ausreichend gegliedertes Programm zu erstellen, das später - natürlich für denselben Zweck und für die langfristige Überwachung der eingetretenen Veränderungen - wiederverwendet werden kann (alle 4 bis 5 Jahre).

Prioritätsstufe:
Angesichts der Aussagefähigkeit und der relativ einfachen für die Durchführung benötigten Entscheidungsbefugnis hat diese Maßnahme ohne weiteres eine hohe Priorität, die allerdings von der Verfügbarkeit eines geeigneten Forschers abhängt.

MERKBLATT der Maßnahme A.2.1.:
Einrichtung einer Bewertungsgruppe zur Überprüfung der Umsetzung des Plans, die der Unterkommission zur Seite steht

Zielsetzung:
• die Informationen über die einzelnen im Plan vorgesehenen Tätigkeiten systematisch sammeln;
• die einzelnen Tätigkeiten und ihre Ergebnisse anhand von geeigneten Indikatoren überwachen;
• Verzögerungen, Hindernisse und Mängel in der Ausführung der planmäßigen Tätigkeiten feststellen;
• Korrekturmaßnahmen zur Beseitigung von Mängeln und/oder Begründungen für die Streichung bzw. Verstärkung bestimmter Strategien unterbreiten;
• die Voraussetzungen für die abschließende Bewertung der Wirksamkeit des Plans schaffen.

Adressaten:
• Abteilung Arbeit.
• Unterkommission für den Plan.
• Für die einzelnen Tätigkeiten des Plans verantwortliche bzw. mit deren Ausführung betraute Mitarbeiter.

Durchführungsmodalitäten:
Bildung einer kleinen Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitarbeitern der Abteilung Arbeit und einem mit Bewertungstechniken und -ansätzen vertrauten Experten, deren Aufgabe es ist, umgehend das Beobachtungsfeld und die Art der Indikatoren zur Bewertung der einzelnen Tätigkeiten des Plans zu bestimmen.

Koordinierungsstelle bzw. -organ und Verantwortlichkeit:
Aus politischer Sicht ist für die Festlegung der Ziele und der Bewertungskategorien die Unterkommission zuständig, die im wesentlichen Angaben über den Inhalt und die Priorität der Themen zu machen hat; für die Durchführung ist hingegen die Bewertungsgruppe zuständig, die aus Mitarbeitern der drei Ämtern der Abteilung Arbeit bestehen sollte.

Art der erforderlichen Ressourcen:
Interne Ressourcen der Abteilung Arbeit.

Zeitlicher Ablauf:
Planung, Bestimmung der zu bewertenden Elemente, Erstellung eines Kurzberichts.

Zeiten, Formen und Verantwortlichkeit hinsichtlich der Überprüfung:
Die Bewertung der Arbeit sollte in drei Phasen erfolgen: a) nach der Ausarbeitung des Bewertungsprogramms, mit Zustimmung der Unterkommission und der Abteilung Arbeit; b) 6 Monate nach Aufnahme der Tätigkeit durch die gleichen Organe, zur Überprüfung der Qualität und der korrekten Zuordnung der gesammelten Informationen; c) nach der Erstellung des Jahresberichtes zur Überprüfung der Vollständigkeit und Zweckmäßigkeit.

Prioritätsstufe der Maßnahme:
Die Maßnahme hat eine hohe Priorität, denn sie dient dazu, die Ausführung der planmäßigen Tätigkeiten zu überprüfen und gegebenenfalls rechtzeitig eingreifen zu können, sowie die Voraussetzungen für die abschließende Bewertung des Plans und die Ausarbeitung des nächsten Plans zu schaffen.

MERKBLATT der Maßnahme A.3.1.:
Ausarbeitung eines Jahresberichtes über die Umsetzung des Plans

Zielsetzung:
• den Kenntnisstand über den Plan und dessen schrittweise Verwirklichung verbessern;
• Vergleichsmomente zwischen sozialen Diensten und Akteuren schaffen;
• Hinweise und Reaktionen über mögliche Korrekturen des Plans sammeln;
• die dem Plan innewohnende Selbstanalyse dokumentieren.

Adressaten:
• Politische Organe.
• Für die Tätigkeiten des Plans verantwortliche bzw. mit deren Ausführung betraute Mitarbeiter.
• Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände.
• Presse und Bevölkerung.

Durchführungsmodalitäten:
Der Bericht könnte eine erläuternde Zusammenfassung der im Rahmen der vorausgehenden Maßnahme durchgeführten Bewertung sowie der Sitzungsprotokolle des Unterkommission beinhalten.

Koordinierungsstelle bzw. -organ und Verantwortlichkeit:
Abteilung Arbeit.

Art der erforderlichen Ressourcen:
Die Abfassung des Berichts sollte den natürlichen Abschluß der Arbeit der Bewertungsgruppe darstellen.

Zeitlicher Ablauf:
Der Bericht sollte unmittelbar nach Ablauf eines jeden Jahres erstellt werden.

Zeiten, Formen und Verantwortlichkeit hinsichtlich der Überprüfung:
Nach Vorlage durch die Abteilung Arbeit, welche die volle politische Verantwortung trägt, sollte der Bericht von der Unterkommission für den Plan genehmigt und verabschiedet werden.

Prioritätsstufe der Maßnahme:
Obwohl diese Maßnahme nicht unmittelbar der Verwirklichung des Plans dient, so hat sie wegen der möglichen Auswirkungen infolge einer verstärkten Beachtung und Einbeziehung der gesamten Südtiroler Bevölkerung dennoch hohe Priorität.

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