Autonome Provinz Bozen - Südtirol
  19. Amt für Arbeit

II.2. SCHWERPUNKT 1: Berufliche Aus- und Weiterbildung
Wie wichtig dieser Schwerpunkt ist, wurde nicht nur von den befragten Experten ausdrücklich bestätigt, sondern wird auch durch die Bedeutung untermauert, die innerhalb der Europäischen Union dem Humankapital als entscheidender Faktor für das wirtschaftliche Wachstum in allen europäischen Regionen beigemessen wird.
Die Besonderheit der Autonomen Provinz Bozen liegt einerseits in der bestehenden Organisation von zwei unterschiedlichen Systemen für die drei Sprachgruppen und andererseits in dem weitgehenden Zugang zu diesem Ausbildungssystem, vor allem durch eine der beiden Gruppen. Gerade dieses beachtenswerte und vielfältige Angebot zeigt die zentrale Rolle der Berufsausbildung und die ständigen Bemühungen, die notwendig sind, um dieses wichtige Instrument für eine wirksame Beschäftigungspolitik zu erhalten und durch innovative Maßnahmen sowie durch eine aufmerksame Beobachtung der weiteren Entwicklung und der kurz- und mittelfristigen Auswirkungen qualitativ zu verbessern.
Andererseits hat die Landesverwaltung den einschlägigen Plan für die Berufsausbildung mit zahlreichen Initiativen und Programmen bereits ausgearbeitet, so daß es an dieser Stelle zwecklos und irreführend wäre, weitere Innovationen und Vorschläge zu nennen.
Neben den Interventionsbereichen, die Gegenstand des vorhergehenden Plans waren, scheint es angebracht, auf einige Zusatzmaßnahmen hinzuweisen und die organisatorischen Aspekte näher zu erläutern.
Eine erste allgemeine Maßnahme innerhalb dieses Schwerpunktes betrifft erneut die Verbesserung und Strukturierung der Methoden und Verfahren zur Überwachung der Tätigkeiten im Bereich der Berufsausbildung sowie zur Bewertung der erzielten Ergebnisse und Auswirkungen. Es handelt sich um ein Gebiet, das in diesem historischen Moment große Beachtung findet und in dem ständig neue Methoden entwickelt werden, nicht zuletzt aufgrund gezielter Vorgaben durch die Europäische Union. In Wirklichkeit haben die Inspektorate für die Berufsausbildung hier bereits in der Vergangenheit eine wertvolle Arbeit geleistet und damit für die Sensibilisierung und die Erfahrung gesorgt, die heute die erfolgreiche Umsetzung einer gezielten und entsprechend koordinierten Maßnahme erleichtern. Allerdings ist zu bedenken, daß ihre Durchführung komplex und aufwendig ist, so daß die unmittelbare und generelle Anwendung eventuell Verwirrung und Ablehnung verursacht und zu unsicheren Ergebnissen führt. Als mögliche Zwischenlösung könnte deshalb die Anwendung der Bewertungsmethode zunächst auf einige spezifische Bereiche beschränkt werden und später, nachdem sie sich bewährt hat, entsprechend ausgeweitet werden. Als Einstiegsgebiet würden sich zum Beispiel die Berufsausbildung für höhere Qualifikationen (damit würde auch den Forderungen der EU entsprochen werden) sowie einige andere wichtige Unterbereiche eignen.
Von großer Bedeutung sind im Rahmen dieses Schwerpunktes auch die in den vorangehenden Merkblättern A.1.1. und A.1.2. genannten Informationstätigkeiten, obgleich diese erst im mittel- bis langfristigen Zeitraum zum Tragen kommen werden.
Hinsichtlich der verschiedenen, im vorhergehenden Plan genannten Unterziele wird auf die im Rahmen des neuen Berufsausbildungsplans getroffenen Entscheidungen verwiesen; in diesem Zusammenhang bleibt zu wünschen, daß die verantwortlichen Stellen und die Träger der einzelnen Initiativen klar definiert werden. Der Vollständigkeit halber sei hier gesagt, daß die in Fachkreisen durchgeführte Umfrage ein besonders großes Interesse für folgende Unterziele ergab:
• die Koordinierung zwischen beruflicher Erstausbildung und Fortbildung;
• die Umschulung und die Förderung von Eingliederungsprogrammen für in die Lohnausgleichskasse oder die Mobilitätsliste überstellte Arbeitnehmer;
• Maßnahmen für sozial schwache Kategorien.
Daneben wurde ein weiteres Unterziel genannt, nämlich die verstärkte Förderung der höheren Bildung, sowohl im Hinblick auf die ESF-finanzierten Kurse als auch auf die mögliche Unterstützung der Hochschulausbildung [ Große Bedeutung wird natürlich dem Durchführungsplan des ESF als wertvolles beschäftigungspolitisches Instrument beigemessen.] .
Was die einzelnen Strategien angeht, so haben die befragten Experten auf die Notwendigkeit einer noch engeren Koordinierung zwischen den beiden Inspektoraten sowie zwischen diesen und den ESF-Maßnahmen hingewiesen. Es ist sicher plausibel anzunehmen, daß gerade die geplante Bewertungstätigkeit ein positiver und entscheidender Faktor ist, um einheitliche Verfahren und Regeln zu entwickeln und diesen Prozeß zu beschleunigen.
Zu nennen sind auch zwei mögliche Initiativen, die im Rahmen des Unterausschusses für den Plan angeregt wurden und zu deren Umsetzung die Willenserklärung und die Zustimmung anderer Stellen erforderlich ist; ein erster Vorschlag betrifft die Prüfung der Möglichkeit, die Berechtigungen zur Teilnahme an berufsbildenden Maßnahmen für bereits beschäftigte Personen im Hinblick auf das Instrument der 150 Stunden auszuweiten, wodurch dieses integriert wird und eine neue Bedeutung erhält; ein zweiter Vorschlag betrifft die Möglichkeit, entsprechende Bildungsangebote für die öffentlichen Bediensteten in Südtirol zu entwickeln, zumal diese rund ein Drittel des Arbeitskräftepotentials darstellen und gerade die Öffentliche Verwaltung gegenwärtig tiefgreifenden organisatorischen und verfahrenstechnischen Transformationsprozessen unterliegt, die eine größere Sensibilität und verstärkte berufliche Fähigkeiten für moderne Verfahren im Umgang mit den Bürgern verlangen.
Schließlich ist auf die notwendige Verbindung zwischen dem Plan für die Beschäftigungspolitik und dem Plan für die Berufsausbildung hinzuweisen, in dem Bewußtsein, daß der vorliegende Plan und insbesondere die darin vorgesehenen Initiativen für einen dauerhaften Informationsdienst eine gute Voraussetzung für die Abstimmung und Koordinierung der zukünftigen Maßnahmen darstellt.

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