Autonome Provinz Bozen - Südtirol | |
19. Amt für Arbeit |
II.2. SCHWERPUNKT 1: Berufliche Aus-
und Weiterbildung
Wie wichtig dieser Schwerpunkt ist, wurde nicht nur von den
befragten Experten ausdrücklich bestätigt, sondern wird auch
durch die Bedeutung untermauert, die innerhalb der Europäischen
Union dem Humankapital als entscheidender Faktor für das
wirtschaftliche Wachstum in allen europäischen Regionen
beigemessen wird.
Die Besonderheit der Autonomen Provinz Bozen liegt einerseits in
der bestehenden Organisation von zwei unterschiedlichen Systemen
für die drei Sprachgruppen und andererseits in dem weitgehenden
Zugang zu diesem Ausbildungssystem, vor allem durch eine der
beiden Gruppen. Gerade dieses beachtenswerte und vielfältige
Angebot zeigt die zentrale Rolle der Berufsausbildung und die
ständigen Bemühungen, die notwendig sind, um dieses wichtige
Instrument für eine wirksame Beschäftigungspolitik zu erhalten
und durch innovative Maßnahmen sowie durch eine aufmerksame
Beobachtung der weiteren Entwicklung und der kurz- und
mittelfristigen Auswirkungen qualitativ zu verbessern.
Andererseits hat die Landesverwaltung den einschlägigen Plan
für die Berufsausbildung mit zahlreichen Initiativen und
Programmen bereits ausgearbeitet, so daß es an dieser Stelle
zwecklos und irreführend wäre, weitere Innovationen und
Vorschläge zu nennen.
Neben den Interventionsbereichen, die Gegenstand des
vorhergehenden Plans waren, scheint es angebracht, auf einige
Zusatzmaßnahmen hinzuweisen und die organisatorischen Aspekte
näher zu erläutern.
Eine erste allgemeine Maßnahme innerhalb dieses Schwerpunktes
betrifft erneut die Verbesserung und Strukturierung der Methoden
und Verfahren zur Überwachung der Tätigkeiten im Bereich der
Berufsausbildung sowie zur Bewertung der erzielten Ergebnisse und
Auswirkungen. Es handelt sich um ein Gebiet, das in diesem
historischen Moment große Beachtung findet und in dem ständig
neue Methoden entwickelt werden, nicht zuletzt aufgrund gezielter
Vorgaben durch die Europäische Union. In Wirklichkeit haben die
Inspektorate für die Berufsausbildung hier bereits in der
Vergangenheit eine wertvolle Arbeit geleistet und damit für die
Sensibilisierung und die Erfahrung gesorgt, die heute die
erfolgreiche Umsetzung einer gezielten und entsprechend
koordinierten Maßnahme erleichtern. Allerdings ist zu bedenken,
daß ihre Durchführung komplex und aufwendig ist, so daß die
unmittelbare und generelle Anwendung eventuell Verwirrung und
Ablehnung verursacht und zu unsicheren Ergebnissen führt. Als
mögliche Zwischenlösung könnte deshalb die Anwendung der
Bewertungsmethode zunächst auf einige spezifische Bereiche
beschränkt werden und später, nachdem sie sich bewährt hat,
entsprechend ausgeweitet werden. Als Einstiegsgebiet würden sich
zum Beispiel die Berufsausbildung für höhere Qualifikationen
(damit würde auch den Forderungen der EU entsprochen werden)
sowie einige andere wichtige Unterbereiche eignen.
Von großer Bedeutung sind im Rahmen dieses Schwerpunktes auch
die in den vorangehenden Merkblättern A.1.1. und A.1.2.
genannten Informationstätigkeiten, obgleich diese erst im
mittel- bis langfristigen Zeitraum zum Tragen kommen werden.
Hinsichtlich der verschiedenen, im vorhergehenden Plan genannten
Unterziele wird auf die im Rahmen des neuen
Berufsausbildungsplans getroffenen Entscheidungen verwiesen; in
diesem Zusammenhang bleibt zu wünschen, daß die
verantwortlichen Stellen und die Träger der einzelnen
Initiativen klar definiert werden. Der Vollständigkeit halber
sei hier gesagt, daß die in Fachkreisen durchgeführte Umfrage
ein besonders großes Interesse für folgende Unterziele ergab:
die Koordinierung zwischen beruflicher Erstausbildung und
Fortbildung;
die Umschulung und die Förderung von
Eingliederungsprogrammen für in die Lohnausgleichskasse oder die
Mobilitätsliste überstellte Arbeitnehmer;
Maßnahmen für sozial schwache Kategorien.
Daneben wurde ein weiteres Unterziel genannt, nämlich die
verstärkte Förderung der höheren Bildung, sowohl im Hinblick
auf die ESF-finanzierten Kurse als auch auf die mögliche
Unterstützung der Hochschulausbildung [ Große Bedeutung wird
natürlich dem Durchführungsplan des ESF als wertvolles
beschäftigungspolitisches Instrument beigemessen.] .
Was die einzelnen Strategien angeht, so haben die befragten
Experten auf die Notwendigkeit einer noch engeren Koordinierung
zwischen den beiden Inspektoraten sowie zwischen diesen und den
ESF-Maßnahmen hingewiesen. Es ist sicher plausibel anzunehmen,
daß gerade die geplante Bewertungstätigkeit ein positiver und
entscheidender Faktor ist, um einheitliche Verfahren und Regeln
zu entwickeln und diesen Prozeß zu beschleunigen.
Zu nennen sind auch zwei mögliche Initiativen, die im Rahmen des
Unterausschusses für den Plan angeregt wurden und zu deren
Umsetzung die Willenserklärung und die Zustimmung anderer
Stellen erforderlich ist; ein erster Vorschlag betrifft die
Prüfung der Möglichkeit, die Berechtigungen zur Teilnahme an
berufsbildenden Maßnahmen für bereits beschäftigte Personen im
Hinblick auf das Instrument der 150 Stunden auszuweiten, wodurch
dieses integriert wird und eine neue Bedeutung erhält; ein
zweiter Vorschlag betrifft die Möglichkeit, entsprechende
Bildungsangebote für die öffentlichen Bediensteten in Südtirol
zu entwickeln, zumal diese rund ein Drittel des
Arbeitskräftepotentials darstellen und gerade die Öffentliche
Verwaltung gegenwärtig tiefgreifenden organisatorischen und
verfahrenstechnischen Transformationsprozessen unterliegt, die
eine größere Sensibilität und verstärkte berufliche
Fähigkeiten für moderne Verfahren im Umgang mit den Bürgern
verlangen.
Schließlich ist auf die notwendige Verbindung zwischen dem Plan
für die Beschäftigungspolitik und dem Plan für die
Berufsausbildung hinzuweisen, in dem Bewußtsein, daß der
vorliegende Plan und insbesondere die darin vorgesehenen
Initiativen für einen dauerhaften Informationsdienst eine gute
Voraussetzung für die Abstimmung und Koordinierung der
zukünftigen Maßnahmen darstellt.
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