Autonome Provinz Bozen - Südtirol | |
19. Amt für Arbeit |
II.7. Schlußbemerkungen
Abschließend scheint es durchaus sinnvoll zu sein, auf einige
Grundsätze hinzuweisen, welche die Ausarbeitung dieses
Vorschlages bestimmt haben, und weitere Anregungen für die
koordinierte Strukturierung des Plans zu geben.
In erster Linie ist zu erwähnen, daß man sich stets der
Tatsache klar bewußt war, daß die aktive Arbeitsmarktpolitik
einerseits günstige Voraussetzungen für den kurzfristigen
Zeitraum schaffen und andererseits Weitsicht und die Fähigkeit
haben muß, die zukünftigen Maßnahmen auf immer solideren
Erfahrungs- und Informationswerten zu fundieren. In diesem Sinne
ist die verstärkte Durchführung von Versuchen und ihre
konstante Überprüfung Voraussetzung für immer gezieltere und
wirksamere Pläne.
Zweitens bestand eine ebenso klare Einsicht darüber, daß bei
vielen der eingeleiteten Maßnahmen die vollständige
Verwirklichung und Umsetzung nur langfristig, d.h. über den
Planzeitraum hinaus möglich ist.
Im Hinblick auf diese beiden Feststellungen zeichnet vor allem
ein Schwerpunkt den vorgeschlagenen Plan aus: der verstärkte
Ausbau des Informationsdienstes mit konsequenter Wiederholung der
Untersuchungen und Erhebungen, um einen kontinuierlichen, immer
detaillierteren und zuverlässigeren Informationsfluß zu
gewährleisten, als solide Grundlage für die Entwicklung
zukünftiger Maßnahmen.
Ein letzter Punkt betrifft schließlich das Prinzip der
organisatorischen Verbesserung der Abteilung Arbeit, sowohl was
die Strukturen als auch die Arbeitsqualität und
Professionalität betrifft. Insbesondere die Übertragung einer
Vielzahl von Zuständigkeiten im Bereich der Planung, der
Durchführung und vor allem der Bewertung an diese Einrichtung
und die damit verbundenen Dienststellen dient einerseits einer
stärkeren lokalen Verwurzelung der Abteilung Arbeit durch das
schrittweise Erkennen und Bewältigen von komplexen Problemen und
der damit verbundenen Entscheidungen, und andererseits einer
möglichen Neuorganisation dieser Abteilung durch die Einrichtung
von regelrechten Gebietsagenturen, die alle in den einzelnen
Strategien vorgesehenen Zuständigkeiten und Funktionen in sich
vereinen. Letztere setzt allerdings die Verbesserung und
Aufwertung der beruflichen Qualifikation der Mitarbeiter, die
Integration und die zumindest teilweise Übertragbarkeit der
Zuständigkeiten sowie die Fähigkeit, die Vielzahl der vom
Zentrum bereitgestellten und aktualisierten Informationen gezielt
zu nutzen, voraus. Auch in diesem Fall handelt es sich um eine
Initiative, die zunächst geprüft und getestet werden muß und
gegebenenfalls nur in einem mittel- bis langfristigen Zeitraum
verwirklicht werden kann.
Ein letzter gesonderter Aspekt ist in diesen Schlußbemerkungen
noch zu klären, und zwar ob es Prioritätshierarchien zwischen
den Schwerpunkten und den einzelnen dafür vorgesehenen
Strategien gibt.
Die Zuständigkeiten der Abteilung Arbeit und die aus den
Untersuchungen und Umfragen hervorgegangenen Angaben machen die
Bedeutung der Schwerpunkte 2, 3 und 4 deutlich; ebenso bedeutend
und realistisch sind die Strategien: A.1.1. und A.1.2., eventuell
auch mit Übertragung einer gewissen operationellen
Zuständigkeit an das Arbeitsförderungsinstitut als
Unterstützungs- und Überwachungsorgan für die nach außen
vergebenen Tätigkeiten; ZAN.A.1.1., ZAN.A.1.2 und alle
Strategien vom Typ B in Verbindung mit dem Schwerpunkt ZAN, die
für den Grundauftrag der Arbeitsmarktpolitik von wesentlicher
und strategischer Bedeutung sind; die Strategien im Zusammenhang
mit dem Schwerpunkt NAF, um die substantielle Kontinuität der
getroffenen Entscheidungen zu sichern.
Diese Ausführungen zeigen die notwendigen Anstrengungen und das
große Arbeitsvolumen, das in erster Linie auf der Abteilung
Arbeit als einer der Hauptakteure lastet. Sie ist für den
rationellen Einsatz der Ressourcen, für die Entwicklung eines
progressiven Aktionsprogramms und schließlich für die
Verteilung der einzelnen Betriebsbereiche innerhalb ihrer drei
Dienststellen verantwortlich und bedarf deshalb auch einer
entsprechenden strukturellen und organisatorischen Verstärkung.
Generell bieten gerade die Themen des Umweltschutzes und der
sozialen Dienste Spielraum für neue Maßnahmen, wobei die
jeweiligen Inhalte mit anderen Assessoraten abzustimmen und die
stufenweise Entwicklung und Ausweitung der aufzuwendenden Mittel,
Ideen und Bemühungen entsprechend festzulegen sind.
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