Autonome Provinz Bozen - Südtirol
  19. Amt für Arbeit

II.6. SCHWERPUNKT 5: Förderung von Gebieten oder Sektoren mit besonderen Charakteristiken
Wie aus dem vorhergehenden Plan bereits deutlich hervorgeht, handelt es sich bei den Interventionsmöglichkeiten zum Erreichen dieses Ziels eher um wirtschafts- und sozialpolitische Maßnahmen struktureller Art als um gezielte beschäftigungspolitische Initiativen. Deshalb ist es schwierig, wirksame Strategien für die Förderung von strukturschwachen Gebieten und Sofortmaßnahmen für Sektoren mit konjunkturellen Schwierigkeiten zu entwickeln.
Der vorgenannte Plan bildet daher weiterhin die Grundlage für Überlegungen und Diskussionen, die über die rein beschäftigungspolitischen Maßnahmen hinausgehen. Denn letztere sind durch die Verfolgung der vorgenannten vier Ziele bereits eingeleitet worden, um die Schaffung verschiedener Voraussetzungen zu gewährleisten, die wiederum zum Erreichen dieses Ziels beitragen können: Gemeint sind hier vor allem der Berufsausbildungsplan und die Maßnahmen ZAN.A.1.3., ZAN.B.2.1., ZAN.B.2.2., NAF.B.2.1, NAF.B.2.2. und ZSR.B.3.1.
Neben diesen Grundvoraussetzungen sind also die im vorhergehenden Plan enthaltenen Richtlinien zu übernehmen, und zwar:
• Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß es strukturschwache Gemeinden und Fraktionen gibt, sind strukturelle Maßnahmen notwendig, um
- neue Initiativen zu fördern;
- die Erweiterung bereits bestehender Betriebe zu begünstigen;
- die Modernisierung des Betriebes zu fördern.
• Ein anderes großes Problem der Betriebe ist der Mangel an qualifiziertem Personal, welches wiederum mit der großen Schwierigkeit, eine Wohnung zu finden, zusammenhängt. Das Pendeln bringt für dieses Personal beachtliche Kosten mit sich, die es nicht zu tragen bereit ist und die der Betrieb nicht übernehmen kann. Es steht fest, daß Unternehmen einer gewissen Größe ausreichend qualifiziertes Personal in den mittleren und höheren Funktionsebenen benötigen, um dem internationalen Konkurrenzdruck standhalten und überleben zu können.
Deshalb wäre es durchaus angebracht, Möglichkeiten einzuführen, um den Kauf von Wohnungen z.B. durch geförderte Darlehen, durch den Bau von eigenen Wohnungen und andere Eingriffe zu fördern und so den Umzug des Personals in die Nähe der Produktionszentren zu ermöglichen.
• Schließlich müssen gezielte Maßnahmen und Anregungen für eine verstärkte Mobilität des Personals entwickelt, definiert, unterstützt und durchgeführt werden.
Die Unterkommission für den Plan unterstreicht zusätzlich das Interesse an der Reglementierung der Einrichtung einer Einsatzgruppe, die immer dann eingesetzt wird, wenn schwerwiegende Betriebskrisen in Verbindung mit der Gefahr eines erheblichen Beschäftigungsabbaus auftreten: diese Einsatzgruppe sollte aus einer permanenten Komponente des Assessorats für Arbeit und aus nach festgelegten und verbindlichen Fristen von den Sozialpartnern ernannten Mitgliedern sowie einer variablen und im Einzelfall zu bestimmenden Komponente bestehen, welcher der Bürgermeister der betroffenen Gemeinde und andere zuständige Assessoren angehören könnten, die gegebenenfalls von den jeweiligen Beamten unterstützt werden.
Neben diesen Vorgaben können gegebenenfalls noch andere Maßnahmen, wie die Einrichtung von Inkubatoren für kleine und mittelständische Unternehmen geprüft werden, die (eventuell in Verbindung mit der Maßnahme zur Weiterentwicklung des Genossenschaftswesens) speziell in strukturschwachen Gebieten durchzuführen sind. Ebenfalls sind die Entwicklungsprozesse von integrierten Produktionsbezirken zu beobachten und zu bewerten. Im allgemeinen handelt es sich jedoch um weitreichende wirtschafts- und sozialpolitische Maßnahmen, für die eine Vielzahl von Organen und Institutionen zuständig sind und die über den Verantwortungs- und Einflußbereich der Abteilung Arbeit und des vorliegenden Plans hinausgehen. Deshalb wird lediglich auf die Bedeutung hingewiesen, die eine Analyse der bisherigen, vor allem im Ausland gemachten Erfahrungen haben könnte.
Was die Maßnahmen zur Unterstützung von Sektoren mit besonderen konjunkturellen Schwierigkeiten angeht, so hat die befragte Expertengruppe betont, daß hier vor allem die Themen der Umweltqualität zu berücksichtigen sind, die mehr mit kulturellen und zivilisatorischen Aspekten als mit einem beschäftigungspolitischen Interessengebiet verbunden sind. Auch in diesem Fall können die Auswahl und die Durchführungsstrategien auf einer allgemeinen vorbeugenden und permanenten Interventionspolitik zugunsten des Sektors beruhen, wobei die Maßnahme ZSR.B.3.1. einen ganz entscheidenden Beitrag leisten kann, indem die Tätigkeiten im Bereich des Umweltschutzes in die gemeinnützigen Arbeiten aufgenommen werden.

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