Autonome Provinz Bozen - Südtirol | |
19. Amt für Arbeit |
II.6. SCHWERPUNKT 5: Förderung von
Gebieten oder Sektoren mit besonderen Charakteristiken
Wie aus dem vorhergehenden Plan bereits deutlich hervorgeht,
handelt es sich bei den Interventionsmöglichkeiten zum Erreichen
dieses Ziels eher um wirtschafts- und sozialpolitische Maßnahmen
struktureller Art als um gezielte beschäftigungspolitische
Initiativen. Deshalb ist es schwierig, wirksame Strategien für
die Förderung von strukturschwachen Gebieten und
Sofortmaßnahmen für Sektoren mit konjunkturellen
Schwierigkeiten zu entwickeln.
Der vorgenannte Plan bildet daher weiterhin die Grundlage für
Überlegungen und Diskussionen, die über die rein
beschäftigungspolitischen Maßnahmen hinausgehen. Denn letztere
sind durch die Verfolgung der vorgenannten vier Ziele bereits
eingeleitet worden, um die Schaffung verschiedener
Voraussetzungen zu gewährleisten, die wiederum zum Erreichen
dieses Ziels beitragen können: Gemeint sind hier vor allem der
Berufsausbildungsplan und die Maßnahmen ZAN.A.1.3., ZAN.B.2.1.,
ZAN.B.2.2., NAF.B.2.1, NAF.B.2.2. und ZSR.B.3.1.
Neben diesen Grundvoraussetzungen sind also die im vorhergehenden
Plan enthaltenen Richtlinien zu übernehmen, und zwar:
Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß es
strukturschwache Gemeinden und Fraktionen gibt, sind strukturelle
Maßnahmen notwendig, um
- neue Initiativen zu fördern;
- die Erweiterung bereits bestehender Betriebe zu begünstigen;
- die Modernisierung des Betriebes zu fördern.
Ein anderes großes Problem der Betriebe ist der Mangel an
qualifiziertem Personal, welches wiederum mit der großen
Schwierigkeit, eine Wohnung zu finden, zusammenhängt. Das
Pendeln bringt für dieses Personal beachtliche Kosten mit sich,
die es nicht zu tragen bereit ist und die der Betrieb nicht
übernehmen kann. Es steht fest, daß Unternehmen einer gewissen
Größe ausreichend qualifiziertes Personal in den mittleren und
höheren Funktionsebenen benötigen, um dem internationalen
Konkurrenzdruck standhalten und überleben zu können.
Deshalb wäre es durchaus angebracht, Möglichkeiten
einzuführen, um den Kauf von Wohnungen z.B. durch geförderte
Darlehen, durch den Bau von eigenen Wohnungen und andere
Eingriffe zu fördern und so den Umzug des Personals in die Nähe
der Produktionszentren zu ermöglichen.
Schließlich müssen gezielte Maßnahmen und Anregungen
für eine verstärkte Mobilität des Personals entwickelt,
definiert, unterstützt und durchgeführt werden.
Die Unterkommission für den Plan unterstreicht zusätzlich das
Interesse an der Reglementierung der Einrichtung einer
Einsatzgruppe, die immer dann eingesetzt wird, wenn
schwerwiegende Betriebskrisen in Verbindung mit der Gefahr eines
erheblichen Beschäftigungsabbaus auftreten: diese Einsatzgruppe
sollte aus einer permanenten Komponente des Assessorats für
Arbeit und aus nach festgelegten und verbindlichen Fristen von
den Sozialpartnern ernannten Mitgliedern sowie einer variablen
und im Einzelfall zu bestimmenden Komponente bestehen, welcher
der Bürgermeister der betroffenen Gemeinde und andere
zuständige Assessoren angehören könnten, die gegebenenfalls
von den jeweiligen Beamten unterstützt werden.
Neben diesen Vorgaben können gegebenenfalls noch andere
Maßnahmen, wie die Einrichtung von Inkubatoren für kleine und
mittelständische Unternehmen geprüft werden, die (eventuell in
Verbindung mit der Maßnahme zur Weiterentwicklung des
Genossenschaftswesens) speziell in strukturschwachen Gebieten
durchzuführen sind. Ebenfalls sind die Entwicklungsprozesse von
integrierten Produktionsbezirken zu beobachten und zu bewerten.
Im allgemeinen handelt es sich jedoch um weitreichende
wirtschafts- und sozialpolitische Maßnahmen, für die eine
Vielzahl von Organen und Institutionen zuständig sind und die
über den Verantwortungs- und Einflußbereich der Abteilung
Arbeit und des vorliegenden Plans hinausgehen. Deshalb wird
lediglich auf die Bedeutung hingewiesen, die eine Analyse der
bisherigen, vor allem im Ausland gemachten Erfahrungen haben
könnte.
Was die Maßnahmen zur Unterstützung von Sektoren mit besonderen
konjunkturellen Schwierigkeiten angeht, so hat die befragte
Expertengruppe betont, daß hier vor allem die Themen der
Umweltqualität zu berücksichtigen sind, die mehr mit
kulturellen und zivilisatorischen Aspekten als mit einem
beschäftigungspolitischen Interessengebiet verbunden sind. Auch
in diesem Fall können die Auswahl und die
Durchführungsstrategien auf einer allgemeinen vorbeugenden und
permanenten Interventionspolitik zugunsten des Sektors beruhen,
wobei die Maßnahme ZSR.B.3.1. einen ganz entscheidenden Beitrag
leisten kann, indem die Tätigkeiten im Bereich des
Umweltschutzes in die gemeinnützigen Arbeiten aufgenommen
werden.
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