Autonome Provinz Bozen - Südtirol
  19. Amt für Arbeit

III.1.: Aufgaben der Abteilung Arbeit
Eine realistische Einschätzung der auf die Abteilung Arbeit zukommenden Verpflichtungen ist möglich, indem die Art und die Intensität der in den zuvor genannten Maßnahmen enthaltenen Aufgaben jeweils summarisch und indikativ rekonstruiert werden.


MAßNAHME

Aufgaben des Führungspersonals

Aufgaben des Durchführungspersonals

A.1.1.

Ausrichtung und Kontrolle
(2 Personen für 5 Tage)

Evtl. Tätigkeit zur Aneignung der Untersuchungsinstrumente
(4 Personen für 4 Tage)

A.1.2.

Mitwirkung bei der Planung und Analyse der Ergebnisse
(4 Personen für 3 Tage)


A.2.1.

Planung, Analyse der Informationen, Teilnahme an Prüfterminen und Diskussionen
(4 Personen für 4/5 Tage pro Jahr)

Sammlung und Organisation der Informationen sowie ihre Verarbeitung, Erstellung von zusammenfassenden Datenblättern
(3 Personen für 20 Tage)

A.3.1.

Analyse des vorgelegten Materials und Ausarbeitung des Berichts
(4 Personen für 5 Tage)


ZAN.A.1.1.

Ausrichtung und Kontrolle
(4 Personen für 5 Tage)

Test des Systemaufbaus und Verwendung der vorgesehenen Verfahren
(laufende Tätigkeit)

ZAN.A.1.2.

Förderung der Kampagne und Leitung des Programms
(laufende Tätigkeit)

Mitwirkung bei der Durchführung
(laufende Tätigkeit)

ZAN.A.1.3.

Überprüfung des Fragebogens, Überwachung des Tests
(2 Tage)

Versuchsweise Anwendung des Fragebogens, Analyse der Informationen, Verbreitung der Informationen
(laufende Tätigkeit)

ZAN.B.1.1.

Ausrichtung und Kontrolle
(4 Personen für 10 Tage)

Teilnahme an der Versuchsphase
(7 Personen für 3 Tage)

ZAN.B.1.2.
und
ZAN.B.1.3.

Definition, Ausrichtung und Kontrolle des Bereiches
(4 Personen für 10 Tage)


ZAN.B.1.4.

Ausrichtung und Kontrolle
(2 Personen für 3 Tage)

Kontakte mit den Unternehmen, Erhebungstätigkeit, Datenerfassung, Beratung von Arbeitnehmern und Unternehmen
(laufende Tätigkeit)

ZAN.B.2.1.

Organisation und Überprüfung des Projektes
(1 Person für 3 Tage)

Ausführung der vorgesehenen Aufgaben
(laufende Tätigkeit für 13 bereits aktive Berater)

ZAN.B.2.2.

Definition des Projektes, Definition der berufsspezifischen Inhalte, Organisation der Arbeit, Auswahl der Kriterien, Formen, Themen für die Ausbildung der Berater, allgemeine Überwachung
(4 Personen für 10 Tage)

Ausführung der vorgesehenen Aufgaben
(laufende Tätigkeit für die Anzahl laut Projekt vorgesehenen Berater)

NAF.B.2.1.

Ausrichtung und Kontrolle
(1 Person für 5 Tage)

Beratungstätigkeit
(laufende Tätigkeit)

NAF.B.2.2.

Ausrichtung und Kontrolle
(1 Person für 5 Tage)

Beratungstätigkeit
(laufende Tätigkeit)

ZSR.B.3.1.

Ausrichtung und Kontrolle
(1 Person für 5 Tage)

Durchführung der Umfrage in den lokalen Körperschaften, Analyse der Daten, Definition des Projektes, Koordinierung der Tätigkeiten
(7 Personen für 10 Tage für Umfrage und Datenanalyse, dann laufende Tätigkeit)


Diese Tabelle hat nur indikativen Charakter und ist deshalb mit der nötigen Vorsicht zu interpretieren, auch unter Berücksichtigung der Tatsache, daß sie aufgrund von drei Kriterien erstellt wurde:
I. die Übertragung von wichtigen strategischen sowie von Koordinierungs-, Ausrichtungs-, und Kontrollaufgaben an die Führungskräfte, die ferner die nötigen Verbindungen zu den anderen an den einzelnen Durchführungsprozessen beteiligten Akteuren herstellen müssen;
II. die Möglichkeit, den größten Teil der Maßnahmen innerhalb der Dreijahresfrist des Planes durchzuführen, wobei der zeitliche Ablauf von der Abteilung selbst zu bestimmen ist;
III. die Möglichkeit, sieben Gebietsagenturen einzurichten, die jeweils für alle Aufgaben zuständig sind und über die notwendigen Kompetenzen verfügen.
Die derzeitige Struktur der Abteilung Arbeit und die geplanten Personalversetzungen aus dem Arbeitsministerium bilden die Ausgangspunkte für eine koordinierte Planung der Aufgabenverteilung, der jeweiligen Zuständigkeits- und Verantwortungsbereiche sowie der notwendigen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen.

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