Autonome Provinz Bozen - Südtirol
  19. Amt für Arbeit

a) MAßNAHMEN ZUR FÖRDERUNG DER BESCHÄFTIGUNG
Verfahrensvorschriften zur Anwendung des Landesgesetzes vom 17. August 1987, Nr. 24
Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung
Höhe der Zuschüsse
1. Die Zuschüsse sind wie folgt festgelegt:
a) von Arbeitnehmern zwischen 35 und 40 Jahren: Männer 25%, Frauen 30% des genannten Mindestgehaltes;
b) von Arbeitnehmern zwischen 40 und 45 Jahren: Männer 35%, Frauen 40% des genannten Mindestgehaltes;
c) von Arbeitnehmern über 45 Jahren: 50% des genannten Mindestgehaltes.
Ansuchen
1. Unternehmen, die Zuschüsse laut L.G. Nr. 24/87 in Anspruch nehmen wollen, müssen bei der Abteilung für Arbeit entsprechende Ansuchen einreichen, in denen die Namen der eingestellten Arbeitnehmer und der Zeitpunkt der Einstellung genannt sind und die Angaben über die Beschäftigungslage im Unternehmen - ein Jahr vor der Anstellung - enthalten. Die Arbeitnehmer, die eingestellt werden sollen, müssen in der Mobilitätsliste eingetragen sein, die von der Landesarbeitskommission erstellt wird, und in welcher die in Artikel 1 des L.G. Nr. 24/87 genannten Arbeitnehmer eingetragen sind.
2. Kein Zuschuß wird gezahlt, wenn Arbeitskräfte als Ersatz für Arbeitnehmer eingestellt werden, die innerhalb eines Jahres vor Einstellung entlassen worden sind.
Auszahlung der Zuschüsse
1. Die Gewährung der Zuschüsse wird mit Dekret des Landesrates für Arbeit genehmigt; die Auszahlung erfolgt durch den Direktor der Abteilung für Arbeit, der vorher feststellen muß, daß die eingestellten Arbeitnehmer noch im selben Unternehmen Dienst leisten, und daß seit dem Zeitpunkt der Einstellung kein Personal entlassen wurde.
2. Die Zuschüsse werden in zwei Zahlungen nachträglich - jeweils am Jahresende - ausgezahlt. Die Zeitspanne von einem Jahr wird von dem Tag an berechnet, an dem die Einstellung erfolgt.

TOC Next Page See Page


Südtiroler Bürgernetz - Startseite suchen Sie im Südtiroler Bürgernetz oder im restlichen Internet nach dem gewünschten Begriff für Wünsche, Änderungsvoerschläge, Fehlerhinweise, usw. klicken Sie bitte hier Autonome Provinz Bozen - Startseite
diese Seite wurde am 26/07/00 aktualisiert - Copyright by Südtiroler Informatik AG  ã 1998