Autonome Provinz Bozen - Südtirol | |
19. Amt für Arbeit |
EINLEITUNG
Zum zweiten Mal schickt sich die Südtiroler Landesverwaltung an, den Dreijahresplan für
die Beschäftigungspolitik zu verabschieden und möchte damit ihrem ausdrücklichen
Engagement für eine dauerhafte Beobachtung, Überprüfung und Steuerung eines
entscheidenden Aspektes des sozialen und wirtschaftlichen Lebens in Südtirol Nachdruck
verleihen.
Die laufenden Veränderungen des nationalen wie auch des europäischen Arbeitsmarktes, der
unaufhaltsame Fortschritt der technologischen, organisatorischen und
betriebswirtschaftlichen Innovationsprozesse der verschiedenen Produktionsbereiche im
privaten und öffentlichen Sektor, der ständige Bedarf an neuen beruflichen Fähigkeiten
und die notwendige Aufwertung des Humankapitals bilden den strategischen Rahmen für eine
wachsame Politik, die in der Lage ist, aufgrund einer organischen und rationalen
Überwachung der laufenden Transformationsprozesse rechtzeitig auf die Tendenzen zu
reagieren, die sich in den kommenden Jahren auch in Südtirol abzeichnen werden, wo
bekanntlich aber spezifische und eigentümliche Bedingungen herrschen.
Auf diese einfache Feststellung stützt sich eines der dem Aufbau dieses Planes
zugrundeliegenden Kriterien, und zwar die Zweckmäßigkeit einer Ausweitung der
Informations- und Bewertungstätigkeit, damit diese zu einem ständigen und langfristigen
Beobachtungsinstrument wird, um Analysen von neu auftretenden Anforderungen und
gegebenenfalls auch entsprechenden Maßnahmen vorgreifen zu können.
Während die im vorhergehenden Plan genannten allgemeinen Schwerpunkte und strategischen
Interventionssektoren beibehalten wurden, stehen im vorliegenden Plan die programmatischen
Faktoren und Verhältnisse verstärkt im Vordergrund, um einerseits die Verpflichtungen,
Mittel und Zuständigkeiten und andererseits die Überwachungs- und Bewertungsmechanismen
sowie die damit verbundene Analysetätigkeit entsprechend aufeinander abstimmen zu
können. Damit wird nicht nur das Ziel verfolgt, den mit der Ausführung der einzelnen
Maßnahmen des Planes betrauten Stellen zuverlässige Vorgaben zu liefern, sondern durch
eine organische und rationale Gestaltung der geplanten Tätigkeiten und der damit
verbundenen Kompetenzen soll allen Betroffenen die Möglichkeit einer demokratischen
Beteiligung und Kontrolle gegeben werden.
Dabei gilt es natürlich zu bedenken, daß der Plan ein allgemeines Ausrichtungsinstrument
darstellt, dessen Wirksamkeit und dessen Fähigkeit, die Situation in Südtirol zu
beeinflussen, sich im Laufe der Zeit zeigen wird und dessen Maßnahmen und Auswirkungen in
einem über die enggesteckte Frist des Planes hinausgehenden Zeitraum verwirklicht werden
können. Aber vor allem ist zu betonen, daß dieser nur Teil eines umfassenderen
politischen Willens sein kann, welches die Landespolitik in ihrer Gesamtheit betrifft.
Obwohl in diesem Fall nur die in den unmittelbaren Zuständigkeitsbereich der
Arbeitspolitik fallenden Strategien berücksichtigt wurden, müssen diese unweigerlich
koordiniert werden i) mit denjenigen im Bereich der Berufsausbildung, angesichts der
zunehmenden Bedeutung der Qualität der Humanressourcen in den Produktionsprozessen, ii)
mit denjenigen der verschiedenen Wirtschaftssektoren zur Förderung von gezielten
Maßnahmen und einer verstärkten Verzahnung der verschiedenen Verantwortungsbereiche,
iii) mit denjenigen der personenbezogenen Sozialdienste, vor allem im Hinblick auf sozial
schwache Personengruppen, um eine Fragmentierung oder gar Überschneidungen und Konflikte
zwischen den Maßnahmen infolge einer segmentären Betrachtung der individuellen
Bedürfnisse zu vermeiden.
Unter diesem Gesichtspunkt ist der Plan als Aufforderung, aber auch als konkreter
Anhaltspunkt zu verstehen, um Überlegungen und Initiativen für eine Verbindung zwischen
verschiedenen Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereichen anzuregen, deren Aufgabe es
ist, sich in einheitlicher und solidarischer Weise mit Ereignissen und Situationen
auseinanderzusetzen, die integrierte und einstimmig vereinbarte und festgelegte
Orientierungen, Lösungen und Maßnahmen verlangen.
Ämterübergreifende Aktivitäten wie die Bildung einer Task-Force zwischen den
Assessoraten und einer parallelen Task-Force zwischen den Abteilungen zur
Ausarbeitung von allgemeinen Verhaltensregeln in den Bereichen Arbeit und Wirtschaft,
Arbeit und Berufsausbildung, Arbeit und soziale Dienste könnten somit Ausdruck des
politischen und strategischen Willens sein, sich mit den beschäftigungspolitischen Themen
zu befassen und ein konkretes operatives Verfahren darstellen, um die Folgen der
Transformationen in den Produktionsprozessen, der Veränderungen in den
Wirtschaftsstrukturen und -sektoren, der Organisation, der Verbindungen, der neuen
Methoden der Bildungsprozesse, an denen alle Menschen unabhängig von der Altersklasse und
der jeweiligen Berufs- und Beschäftigungssituation immer größeres Interesse zeigen,
gemeinsam anzugehen. Im Besonderen ist die Zusammenarbeit des Arbeitsamtes mit der
Ausbildungs- und Berufsberatung des Landes eindeutig und verbindlich zu regeln.
Bei der Ausarbeitung des vorliegenden Planes wurde die Bedeutung dieses Prinzips, d.h. die
bestehenden Beziehungen mit den verschiedenen Unterbereichen, die sich mit
Beschäftigungsfragen befassen, soweit wie möglich berücksichtigt und hier und da wird
auf die Möglichkeit eines integrierten Ansatzes zur Überwachung der Umsetzung des Planes
selbst hingewiesen. Es besteht aber kein Zweifel daran, daß der Plan nur dann wirksam
sein wird, wenn die darin vorgesehenen Initiativen mit den anderen Maßnahmen koordiniert
und verknüpft werden, die von der Landesverwaltung in den unter ihre Zuständigkeit
fallenden Bereichen ins Leben gerufen werden.
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