Autonome Provinz Bozen - Südtirol
19. Amt für Arbeit

EINLEITUNG
Zum zweiten Mal schickt sich die Südtiroler Landesverwaltung an, den Dreijahresplan für die Beschäftigungspolitik zu verabschieden und möchte damit ihrem ausdrücklichen Engagement für eine dauerhafte Beobachtung, Überprüfung und Steuerung eines entscheidenden Aspektes des sozialen und wirtschaftlichen Lebens in Südtirol Nachdruck verleihen.
Die laufenden Veränderungen des nationalen wie auch des europäischen Arbeitsmarktes, der unaufhaltsame Fortschritt der technologischen, organisatorischen und betriebswirtschaftlichen Innovationsprozesse der verschiedenen Produktionsbereiche im privaten und öffentlichen Sektor, der ständige Bedarf an neuen beruflichen Fähigkeiten und die notwendige Aufwertung des Humankapitals bilden den strategischen Rahmen für eine wachsame Politik, die in der Lage ist, aufgrund einer organischen und rationalen Überwachung der laufenden Transformationsprozesse rechtzeitig auf die Tendenzen zu reagieren, die sich in den kommenden Jahren auch in Südtirol abzeichnen werden, wo bekanntlich aber spezifische und eigentümliche Bedingungen herrschen.
Auf diese einfache Feststellung stützt sich eines der dem Aufbau dieses Planes zugrundeliegenden Kriterien, und zwar die Zweckmäßigkeit einer Ausweitung der Informations- und Bewertungstätigkeit, damit diese zu einem ständigen und langfristigen Beobachtungsinstrument wird, um Analysen von neu auftretenden Anforderungen und gegebenenfalls auch entsprechenden Maßnahmen vorgreifen zu können.
Während die im vorhergehenden Plan genannten allgemeinen Schwerpunkte und strategischen Interventionssektoren beibehalten wurden, stehen im vorliegenden Plan die programmatischen Faktoren und Verhältnisse verstärkt im Vordergrund, um einerseits die Verpflichtungen, Mittel und Zuständigkeiten und andererseits die Überwachungs- und Bewertungsmechanismen sowie die damit verbundene Analysetätigkeit entsprechend aufeinander abstimmen zu können. Damit wird nicht nur das Ziel verfolgt, den mit der Ausführung der einzelnen Maßnahmen des Planes betrauten Stellen zuverlässige Vorgaben zu liefern, sondern durch eine organische und rationale Gestaltung der geplanten Tätigkeiten und der damit verbundenen Kompetenzen soll allen Betroffenen die Möglichkeit einer demokratischen Beteiligung und Kontrolle gegeben werden.
Dabei gilt es natürlich zu bedenken, daß der Plan ein allgemeines Ausrichtungsinstrument darstellt, dessen Wirksamkeit und dessen Fähigkeit, die Situation in Südtirol zu beeinflussen, sich im Laufe der Zeit zeigen wird und dessen Maßnahmen und Auswirkungen in einem über die enggesteckte Frist des Planes hinausgehenden Zeitraum verwirklicht werden können. Aber vor allem ist zu betonen, daß dieser nur Teil eines umfassenderen politischen Willens sein kann, welches die Landespolitik in ihrer Gesamtheit betrifft.
Obwohl in diesem Fall nur die in den unmittelbaren Zuständigkeitsbereich der Arbeitspolitik fallenden Strategien berücksichtigt wurden, müssen diese unweigerlich koordiniert werden i) mit denjenigen im Bereich der Berufsausbildung, angesichts der zunehmenden Bedeutung der Qualität der Humanressourcen in den Produktionsprozessen, ii) mit denjenigen der verschiedenen Wirtschaftssektoren zur Förderung von gezielten Maßnahmen und einer verstärkten Verzahnung der verschiedenen Verantwortungsbereiche, iii) mit denjenigen der personenbezogenen Sozialdienste, vor allem im Hinblick auf sozial schwache Personengruppen, um eine Fragmentierung oder gar Überschneidungen und Konflikte zwischen den Maßnahmen infolge einer segmentären Betrachtung der individuellen Bedürfnisse zu vermeiden.
Unter diesem Gesichtspunkt ist der Plan als Aufforderung, aber auch als konkreter Anhaltspunkt zu verstehen, um Überlegungen und Initiativen für eine Verbindung zwischen verschiedenen Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereichen anzuregen, deren Aufgabe es ist, sich in einheitlicher und solidarischer Weise mit Ereignissen und Situationen auseinanderzusetzen, die integrierte und einstimmig vereinbarte und festgelegte Orientierungen, Lösungen und Maßnahmen verlangen.
Ämterübergreifende Aktivitäten wie die Bildung einer Task-Force zwischen den Assessoraten und einer parallelen Task-Force zwischen den Abteilungen zur Ausarbeitung von allgemeinen Verhaltensregeln in den Bereichen Arbeit und Wirtschaft, Arbeit und Berufsausbildung, Arbeit und soziale Dienste könnten somit Ausdruck des politischen und strategischen Willens sein, sich mit den beschäftigungspolitischen Themen zu befassen und ein konkretes operatives Verfahren darstellen, um die Folgen der Transformationen in den Produktionsprozessen, der Veränderungen in den Wirtschaftsstrukturen und -sektoren, der Organisation, der Verbindungen, der neuen Methoden der Bildungsprozesse, an denen alle Menschen unabhängig von der Altersklasse und der jeweiligen Berufs- und Beschäftigungssituation immer größeres Interesse zeigen, gemeinsam anzugehen. Im Besonderen ist die Zusammenarbeit des Arbeitsamtes mit der Ausbildungs- und Berufsberatung des Landes eindeutig und verbindlich zu regeln.
Bei der Ausarbeitung des vorliegenden Planes wurde die Bedeutung dieses Prinzips, d.h. die bestehenden Beziehungen mit den verschiedenen Unterbereichen, die sich mit Beschäftigungsfragen befassen, soweit wie möglich berücksichtigt und hier und da wird auf die Möglichkeit eines integrierten Ansatzes zur Überwachung der Umsetzung des Planes selbst hingewiesen. Es besteht aber kein Zweifel daran, daß der Plan nur dann wirksam sein wird, wenn die darin vorgesehenen Initiativen mit den anderen Maßnahmen koordiniert und verknüpft werden, die von der Landesverwaltung in den unter ihre Zuständigkeit fallenden Bereichen ins Leben gerufen werden.


Previous Page TOC Next Page See Page


Südtiroler Bürgernetz - Startseite suchen Sie im Südtiroler Bürgernetz oder im restlichen Internet nach dem gewünschten Begriff für Wünsche, Änderungsvoerschläge, Fehlerhinweise, usw. klicken Sie bitte hier Autonome Provinz Bozen - Startseite
diese Seite wurde am 26/07/00 aktualisiert - Copyright by Südtiroler Informatik AG  ã 1998