Datenschutzerklärung - ordentliche Vermittlung

Datenschutzerklärung gemäß Art. 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016

 

Im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, sowie zum freien Datenverkehr, ist die Autonome Provinz Bozen - Südtirol, in ihrer Eigenschaft als Rechtsinhaber der Datenverarbeitung, dazu verpflichtet, Ihnen einige Informationen hinsichtlich der Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten seitens der Arbeitsvermittlungszentren des Amtes für Arbeitsvermittlung und des Amtes für Arbeitsmarktintegration zu liefern.

Rechtsinhaber der Datenverarbeitung: Rechtsinhaber der Datenverarbeitung ist die Autonome Provinz Bozen, Silvius-Magnago-Platz Nr. 1, Landhaus 1, 39100, Bozen, E-Mail: generaldirektion@provinz.bz.it PEC: generaldirektion.direzionegenerale@pec.prov.bz.it.

Verantwortlicher der Datenverarbeitung: Die mit der Verarbeitung der persönlichen Daten betraute Person ist der Direktor der Abteilung Arbeitsmarktservice an seinem Dienstsitz.

Datenschutzbeauftragter (Data Protection Officer - DPO): Die Kontaktdaten des DPO der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol sind folgende: Autonome Provinz Bozen-Südtirol, Landhaus 1, Organisationsamt, Silvius-Magnago-Platz Nr. 1, 39100 Bozen; E-Mail: dsb@provinz.bz.it; PEC: rpd_dsb@pec.prov.bz.it.

Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten: Folgende personenbezogene Daten werden im Rahmen der in den Arbeitsvermittlungszentren durchgeführten Tätigkeiten verarbeitet: a) allgemeine, von Ihnen im Zusammenhang mit der Erklärung zur sofortigen Verfügbarkeit zur Arbeitsaufnahme (DID) mitgeteilte personenbezogene Daten, wie beispielsweise anagrafische Daten, Kontaktdaten, Daten über Ihre Familienzusammensetzung und Ihre vorherigen Arbeits- und Berufserfahrungen; b) Ergebnis der automatisierten quantitativen Profilierung, d.h. Ihr persönliches Beschäftigungsfähigkeitsprofil, welches Ihre Entfernung zum Arbeitsmarkt widerspiegelt; c) personenbezogene Daten, die bereits im Besitz des Arbeitsvermittlungszentrums sind, wie z.B. die bereits in der Arbeitskräftekartei enthaltenen Daten; d) die von Ihnen im Rahmen der Grundorientierungskartei gelieferten Antworten, die dazu dient, Aspekte im Zusammenhang mit Ihrem Bedarf und Ihrer persönlichen Situation zu ermitteln; e) Daten über Ihren Gesundheitszustand (z.B. im Fall der gezielten Vermittlung).

Herkunft der Daten: Die personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden, stammen aus folgenden Quellen: Ihrerseits direkt, telefonisch, mittels Fax oder E-Mail mitgeteilt, von der Person, die von Ihnen bevollmächtigt wurde, oder von öffentlichen und/oder privaten Subjekten.

Mitteilung der Daten: Die Mitteilung der personenbezogenen Daten ist verpflichtend, um die beantragten Verwaltungsaufgaben zu erfüllen. Sollte die Bereitstellung der Daten verweigert werden, können die eingegangenen Anträge und Anfragen nicht bearbeitet werden.

Zwecke der Verarbeitung und Rechtsgrundlage: Die übermittelten personenbezogenen Daten werden vom dazu befugten Landespersonal, auch in elektronischer Form, für institutionelle Zwecke in Zusammenhang mit dem Verwaltungsverfahren verarbeitet, zu dessen Abwicklung sie angegeben wurden, im Sinne des Dekrets des Ministers für Arbeit und Sozialpolitik im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft und Finanzen vom 5 November 2021 - Verabschiedung des Nationalen Programms für die Beschäftigungsfähigkeitsgarantie von Arbeitnehmern („GOL“), des gesetzesvertretenden Dekrets vom 14. September 2015, Nr. 150, des Gesetzes vom 23. Juli 1991, Nr. 223, des Dekrets des Landeshauptmannes vom 26. November 2012, Nr. 42, des Gesetzes vom 12. März 1999, Nr. 68, des gesetzesvertretenden Dekrets vom 14. September 2015, Nr. 151, des Landesgesetzes vom 14. Juli 2015, Nr. 7, des Landesgesetzes vom 12. November 1992, Nr. 39, des Staat-Regionen-Autonome Provinzen Abkommens vom 25. Mai 2017, des lokalen Rahmenabkommens zu den Sommerpraktika vom 19. März 2015, des Landesgesetzes vom 11. März 1986, Nr. 11, des Gesetzes vom 4. November 2010, Nr. 183, Art. 31, des Gesetzes vom 20. Mai 1970, Nr. 300, Art. 7, der Artikel 410 und 411, Abs. 3 der italienischen Zivilprozessordnung, des Dekrets des Landeshauptmannes vom 18. Juni 2007, Nr. 38, des gesetzesvertretenden Dekrets vom 10. September 2003, Nr. 276, Art. 75, des Dekrets des Landeshauptmannes vom 11. August 2000, Nr. 30, des Gesetzesdekrets vom 28 Jänner 2019, Nr. 4, umgewandelt, mit Abänderungen in das Gesetz vom 28. März 2019, Nr. 26, des Gesetzesdekrets vom 4. Mai 2023, Nr. 48, umgewandelt, mit Abänderungen in das Gesetz vom 3. Juli 2023, Nr. 85. Die persönlichen Daten werden beispielsweise, aber nicht ausschließlich, für folgende Zwecke verarbeitet:

  • Durchführung der Verwaltungsverfahren für die Anerkennung des Arbeitslosenstatus und die Anwendung der entsprechenden Konditionalität;
  • Durchführung der quantitativen und qualitativen Profilierung, die darauf abzielt, das Beschäftigungsfähigkeitsprofil des Kunden und den geeignetsten Maßnahmenweg zur Eingliederung oder Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt festzulegen;
  • Ausarbeitung der Leistungsvereinbarung und des individuellen Aktionsplans mit den geeignetsten Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigungsaufnahme;
  • Beratungsgespräche und Überwachung der individualisierten Maßnahmen zur Beschäftigungsaufnahme;
  • Information und Beratung zum Thema berufliche Weiterbildungs- und Umschulungsmöglichkeiten;
  • Veröffentlichung der Stellengesuche und der Lebensläufe in der elektronischen Arbeitsbörse „eJobBörse“;
  • Erschließung von Stellen und/oder Bewerbern durch persönliche, schriftliche, telefonische Kontakte und durch den Auftritt bei Jobbörsen im In- und Ausland;
  • Übermittlung der Bewerberdaten an potentielle öffentliche und private Arbeitgeber, zwecks Mitarbeiteraufnahme oder um Betriebspraktika anzubieten, an Arbeitsagenturen, die vom Ministerium ermächtigt sind, Arbeitskräfte zu vermitteln und an Fachverbände;
  • Übermittlung der Bewerberdaten an Bildungsagenturen zwecks Teilnahme an Orientierungs- und Bildungsmaßnahmen.

Mitteilung und Datenempfänger: Ihre personenbezogenen Daten können anderen öffentlichen und/oder privaten Rechtsträgern zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen im Rahmen ihrer institutionellen Aufgaben mitgeteilt werden, soweit dies in engem Zusammenhang mit dem eingeleiteten Verwaltungsverfahren erfolgt, wie z.B. der NISF/INPS, den Bezirksgemeinschaften und Gemeinden in Südtirol, den Ämtern und Abteilungen der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol, den staatlichen Ministerien, der ANPAL, den Sozialpartnern in der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol, den potentiellen öffentlichen und privaten Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, den aufnehmenden Strukturen im Fall von Praktika und Projekten im Sinne des Landesgesetzes Nr. 11/1986, den beteiligten sozialen und sanitären Diensten, den Bildungsagenturen bzw. Anstalten, mit welchen Bildungsmaßnahmen angeboten werden (u.a. die Agenturen, welche Tätigkeiten zur beruflichen Orientierung, Kurse für die sprachliche und berufliche Ausbildung organisieren und führen, sowie die Tutorfunktion im Rahmen von Praktika bzw. Arbeitsbegleitungstätigkeit für die von der Autonomen Provinz Bozen angegebenen Interessenten, im Zusammenhang mit der Durchführung des GOL - Programms, übernehmen), den Gläubigern, falls sie im Besitz der erforderlichen Unterlagen sind, um eine Forderung einzutreiben. Die Daten können auch weiteren Rechtsträgern mitgeteilt werden, die Dienstleistungen in Zusammenhang mit der Wartung und Verwaltung des informationstechnischen Systems der Landesverwaltung und/oder der institutionellen Website des Landes, auch durch Cloud Computing, erbringen. Der Cloud Provider Microsoft Italien GmbH, welcher Dienstleister der Office365 Suite ist, hat sich aufgrund des bestehenden Vertrags verpflichtet, personenbezogene Daten nicht außerhalb der Europäischen Union und der Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (Norwegen, Island, Lichtenstein) zu übermitteln ohne die vom Abschnitt V der Verordnung geeigneten vorgesehenen Garantien. Die obgenannten Datenempfänger handeln entweder als externe Auftragsverarbeiter oder in vollständiger Autonomie als unabhängige Rechtsinhaber.

Die Mitarbeiter des Amtes für Arbeitsmarktintegration und der Arbeitsvermittlungszentren sind ermächtigt, die persönlichen und sensiblen Daten, die im Protokoll zur Beurteilung der Arbeitsfähigkeit enthalten sind, an potentielle öffentliche oder private Arbeitgeber, einschließlich öffentlicher und privater Körperschaften, die Arbeitseingliederungsprojekte durchführen, für institutionelle Vermittlungszwecke zu übermitteln.

Datenübermittlung: Ihre personenbezogenen Daten werden nicht an Drittländer außerhalb der Europäischen Union weitergegeben.

Verbreitung der Daten: Ist die Verbreitung Ihrer personenbezogenen Daten unerlässlich, um bestimmte von der geltenden Rechtsordnung vorgesehene Veröffentlichungspflichten zu erfüllen, bleiben die von gesetzlichen Bestimmungen vorgesehenen Garantien zum Schutz personenbezogenen Daten, die Sie betreffen, unberührt.

Aufbewahrungsdauer der Daten: Ihre personenbezogenen Daten werden für den zur Erreichung der Zwecke, für die sie erfasst wurden, unbedingt notwendigen Zeitraum aufbewahrt, unbeschadet des längeren Zeitraumes, welcher zur Erfüllung der in den Bereichen Abgaben, Buchhaltung und Verwaltung geltenden rechtlichen Verpflichtungen benötigt wird, und zum Zwecke der pflichtgemäßen Aufbewahrung.

Vorhandensein von automatisierten Entscheidungsprozessen: Die teilweise automatisierte Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt im Rahmen der Profilerstellung, die gemäß der durch das Dekret des Ministers für Arbeit und Sozialpolitik vom 5. November 2021 im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft und Finanzen genehmigten Methodik durchgeführt wird und darauf abzielt, Ihr persönliches Beschäftigungsfähigkeitsprofil zu bewerten, welches Ihre Entfernung vom Arbeitsmarkt widerspiegelt.

Rechte der betroffenen Person: Sie können auf Antrag jederzeit Zugang zu Ihren Daten erhalten; es steht Ihnen das Recht auf Berichtigung oder Vervollständigung unrichtiger bzw. unvollständiger Daten zu; sofern die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, können Sie die Löschung der Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung verlangen. Im letztgenannten Fall dürfen die personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Einschränkung der Verarbeitung sind, von ihrer Speicherung abgesehen, nur mit Ihrer Einwilligung, zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen, zum Schutz der Rechte Dritter oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses verarbeitet werden. Sie haben außerdem das Recht, sich ihrer Verarbeitung zu widersetzen, sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit. Sie können oben angeführte Rechte ausüben, indem Sie das auf der Webseite http://www.provinz.bz.it/de/transparente-verwaltung/zusaetzliche-infos.asp zur Verfügung stehende Antragsformular benutzen.

Rechtsbehelfe: Sollten Sie auf Ihren Antrag hin nicht innerhalb 30 Tagen nach Eingang - diese Frist kann um weitere 60 Tage verlängert werden, wenn dies wegen der Komplexität oder wegen der hohen Anzahl von Anträgen erforderlich ist - eine Rückmeldung erhalten, können Sie Beschwerde bei der Datenschutzbehörde (Garante per la protezione dei dati personali - Garante della Privacy), Piazza Venezia, 11 - 00187, Rom, PEC: protocollo@pec.gpdp.it oder Rekurs bei Gericht einreichen.