Hauptinhalt

Arbeitsschutz-Sachverständige

Ausbildung und Bescheinigung von Sachverständigen

Das Amt legt die Schwerpunkte in der optimalen Ausbildung der verschiedenen Sachverständigen, die im Bereich technischen Arbeitsschutzes wirken, sowie die Zielsetzungen ihrer Tätigkeit fest.

Ausbildung und Bescheinigung von Sachverständigen

Beim Amt wurde das Landesverzeichnis der Sicherheitsfachkräfte gegründet. Die Sicherheitsfachkräfte verfügen über eine technisch-technologische Ausbildung und über andere bestimmte Anforderungen.
Die notwendigen Anforderungen der Sicherheitsfachkraft, sowie die Voraussetzungen für die Einschreibung in das Verzeichnis sind in folgenden gesetzlichen Bestimmungen enthalten:

Dokumente
Beschreibung Download
Adobe Reader

Damit die auf dieser Seite vorhandenen PDF-Dokumente geöffnet und angezeigt werden können, muss der Adobe Reader installiert sein. Downloaden Sie jetzt den Adobe Reader.

Beschluss der Landesregierung vom 26. August 1996, Nr. 4028
Dekret des Landeshauptmannes vom 21. Juli 1994, Nr. 3
Dekret des Landeshauptmannes vom 24. August 1990, Nr. 19
Landesgesetz vom 27. Oktober 1988, Nr. 41, Artikel 22 und 23
  • Eine Landeskommission bestimmt und prüft die Vorbereitung der Führer von Erdbewegungsmaschinen, der Kran- und Flurförderzeugführer (Beschluss)
  • Die veranstalteten Kurse für diese Berufsbilder sind nicht verpflichtend, jedoch sie gewährleisten deren Vorbereitung laut gesetzlichen Bestimmungen.
  • Eine weitere Landeskommission prüft die notwendigen Anforderungen der zur Abnahme und Überprüfung von Aufzügen befähigten Ingenieure und organisiert die Prüfüngen für die Befähigung der Aufzugwärter.
  • Ausserdem werden auch die Prüfungen für Führer von Dampferzeugern organisiert.