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Sammelgesetz tritt morgen in Kraft

Das Sammelgesetz, das unter anderem Streuhotels und die Zulassung großer Seilbahnen regelt, ist im heutigen Amtsblatt veröffentlicht.

Das von der Landesregierung auf Vorschlag von Landeshauptmann Arno Kompatscher vorgelegte Sammelgesetz mit über 60 Gesetzesänderungen in 30 Bereichen, dem der Landtag am 7. Juli zugestimmt hatte, wurde heute (12. Juli) im Beiblatt 3 des Amtsblatts der Region Nr. 28  veröffentlicht. Das neue Landesgesetz Nr. 10/2018 mit dem langen Titel "Änderungen zu Landesgesetzen in den Bereichen Ämterordnung und Personal, Bildung, Berufsbildung, Sport, Kultur, örtliche Körperschaften, öffentliche Dienste, Landschafts- und Umweltschutz, Energie, Gewässernutzung, Jagd und Fischerei, Feuerwehr- und Bevölkerungsschutz, Raumordnung, Hygiene und Gesundheit, Soziales, Familie, Schulbauten, Transportwesen, Wohnbauförderung, Arbeit, Wirtschaft, Steinbrüche und Gruben sowie Torfstiche, Einnahmen, Handel, Fremdenverkehr und Gastgewerbe, Schutzhütten, Handwerk, Finanzen und Forschung" tritt am morgigen Freitag, 13. Juli, in Kraft. 

Neben einer Reihe verwaltungstechnischer Regelungen und rechtlicher Präzisierungen beinhaltet das 68 Artikel umfassende Gesetz auch einige Neuerungen. So wird im touristischen Bereich die Betriebsart "Streuhotel" neu eingeführt. Im Handel wird im Zusammenhang mit den Bestimmungen zum Qualitätszeichen die Beauftragung der Kontrollstelle geregelt. Was die Zulassungsverfahren für neue große Seilbahnanlagen angeht, ist künftig neben dem Umweltgutachten auch ein sozioökonomisches Gutachten notwendig. Mit dem neuen Gesetz geht die Zuständigkeit für die Musikschulen von den Gemeinden ans Land über, die Landesförderung für Landapotheken wird auch auf die kleineren Apotheken auf dem Land mit Medikamentenausgabestelle ausgedehnt und den Gemeinden die Übernahme von Miet- und Betriebskosten für Räumlichkeiten zur Medikamentenausgabe ermöglicht. Menschen, die in betreuten Wohnungen Aufnahme finden, werden von der Gemeindeimmobiliensteuer auf die Erstwohnung befreit. Im Bereich der Energieeinsparung werden künftig auch Klimaschutzmaßnahmen gefördert. 

jw