Abwesenheiten

Die Abwesenheiten und Freistellungen für Lehrerinnen und Lehrer in der staatlichen Grund-, Mittel- und Oberschule sind einerseits durch den Landeskollektivvertrag und durch den gesamtstaatlichen Kollektivvertrag, und andererseits durch staatliche Bestimmungen geregelt.

Das Online-Handbuch der Abwesenheiten enthält für jede Abwesenheit eine tabellarische Übersicht, weitere Hinweise, die Gesuchsvorlagen und stellt den Bezug zu den rechtlichen Grundlagen her.

Die Zuständigkeiten im Bereich der Abwesenheiten und Freistellungen sind zwischen der Schuldirektion und dem Amt für das Lehrpersonal folgendermaßen verteilt:

  • Die Beratung der Lehrerinnen und Lehrer und die Genehmigung der Abwesenheiten fällt in die Zuständigkeit der Schule, an der die Lehrperson Dienst leistet. Somit wenden sich Lehrerinnen und Lehrer in erster Linie an die Schuldirektion.
  • Das Amt für das Lehrpersonal ist die Servicestelle für die Schuldirektionen der staatlichen Grund-, Mittel- und Oberschulen. Lehrerinnen und Lehrer können bei Bedarf zusätzliche Auskünfte im Amt für Lehrpersonal einholen.

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