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Ja zu Gründung der Stiftung für außerschulische Lernorte

An außerschulischen Lernorten sollen für Kinder und Jugendliche ergänzend zur Kernarbeit der Schulen ein begleitendes Bildungsangebot erhalten, über das sie im Rahmen von erlebnispädagogischen Konzepten geerdet und gestärkt

Eine Stiftung soll künftig die Bildungsangebote unterstützen und als Netzwerk Lernstandorte koordinieren. Die Landesregierung hat der Stiftungssatzung und der Vermögenseinbringung zugestimmt.  

Als Ergänzung zur Kernarbeit der Schulen mit außerschulischeLernorten ein begleitendes Bildungsangebot schaffen, über das Kinder und Jugendliche im Rahmen von erlebnispädagogischen Konzepten geerdet und gestärkt werden und die eigenen Potentiale und Kompetenzen entfalten können: Das setzt sich die "Stiftung für die Unterstützung des Bildungssystems der Deutschen Bildungsdirektion" zum Ziel. Geschehen soll dies über nachhaltige Bildungsmaßnahmen und Bildungsangebote an neuen Lernorten und über neue Formen der Teilhabe. Die Stiftung sichert zudem Beratung, gewährt Starthilfen für Gemeinschaften, begleitet Projekte für und von Jugendlichen und zum Berufseinstieg.   

Die Landesregierung hat gestern (3. Oktober) den Weg für die Gründung dieser Stiftung frei gemacht: Sie hat die Stiftungssatzung genehmigt und den Landeshauptmann ermächtigt, alle weiteren Schritte zur Errichtung der Stiftung vorzunehmen. Gründungsstifter ist außer dem Land der Förderverein "Horizont – Verein zur Förderung von Lernorten EO". Zum Stiftungsvermögen steuert das Land über die Abteilung Bildungsverwaltung 50.000 Euro bei.  

Mit Josef WatschingerKlaus NothdurfterVirginia Tanzer und Johann Parigger hat die Landesregierung auch schon ihre vier Mitglieder im Stiftungsrat ernannt. Dieser setzt sich aus insgesamt sechs Mitgliedern zusammen. Die beiden weiteren Mitglieder werden vom Verein "Horizont" ernannt. Der Stiftungsrat wird in der Folge aus seiner Mitte einen Präsidenten oder eine Präsidentin bestellen, wobei die Amtszeit vier Jahre umfasst. Geführt wird die Stiftung von einem Direktor oder einer Direktorin, der oder die über ein Auswahlverfahren ermittelt wird.  

jw/LPA

 

vh

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