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Rückerstattung von Ausgaben für IT-Ausstattung an das Personal der Kindergärten und Schulen ("IT-Bonus") genehmigt
Die Landesregierung hat am 2. November 2021 die Kriterien und Modalitäten für die einmalige Rückerstattung von Ausgaben für IT-Ausstattung an das Personal der Kindergärten und Schulen ("IT-Bonus") genehmigt.
Der Antrag auf Rückerstattung der Kosten muss bis zum 16. November 2021 ausschließlich über den Online-Dienst gestellt werden, der über folgenden Link zugänglich ist:
Weitere Informationen finden sich hier.
Das Rundschreiben "Rückerstattung von Ausgaben für IT-Ausstattung an das Personal der Kindergärten und Schule ('IT-Bonus')" findet sich hier.
vh