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Österreichische Studienrichtung und gleichgestellte italienische Studientitel - Detail

Erdwissenschaften - Mag. rer. nat. (Diplomstudium)

Semester: 10

Durch den Notenwechsel gleichgestellte italienische akademische Titel/Grade:

  • Laurea in   Scienze geologiche

    Ergänzungsprüfungen für die Anerkennung des Studienzweiges Mineralogie - Kristallographie in Italien:
    Rilevamento geologico/Geologisches Vermessungswesen; Geochimica/Geochemie;
    Geologia applicata/Angewandte Geologie.
    Ergänzungsprüfungen für die Anerkennung und Empfehlungen für die Ablegung derselben in Österreich:

    - Angewandte Geologie:

    Allgemeiner Hinweis:

    Lehrveranstaltungen aus dem Fachbereich Angewandte Geologie im Ausmaß von mindestens 6 Wochenstunden, verteilt auf zwei aufeinanderfolgende Semester:

    Erforderlich sind zwei Fachprüfungen, und zwar:

    1. Mindestens eine Übung (ein Proseminar) mit mindestens 2 Wochenstunden aus einem Teilgebiet des Fachgebietes.

    2. Über den Stoff der Vorlesungen aus einem weiteren Teilgebiet im Umfang der restlichen Wochenstunden sind Lehrveranstaltungsprüfungen abzulegen.


    - Geochemie:

    Allgemeiner Hinweis:

    Lehrveranstaltungen aus dem Fachbereich Geochemie im Ausmaß von mindestens 6 Wochenstunden, verteilt auf zwei aufeinanderfolgende Semester:

    Erforderlich sind zwei Fachprüfungen, und zwar:

    1. Mindestens eine Übung (ein Proseminar) mit mindestens 2 Wochenstunden aus einem Teilgebiet des Fachgebietes.

    2. Über den Stoff der Vorlesungen aus einem weiteren Teilgebiet im Umfang der restlichen Wochenstunden sind Lehrveranstaltungsprüfungen abzulegen.


    - Geologisches Vermessungswesen:

    Allgemeiner Hinweis:

    Lehrveranstaltungen aus dem Fachbereich Geologisches Vermessungswesen im Ausmaß von mindestens 6 Wochenstunden, verteilt auf zwei aufeinanderfolgende Semester:

    Erforderlich sind zwei Fachprüfungen, und zwar:

    1. Mindestens eine Übung (ein Proseminar) mit mindestens 2 Wochenstunden aus einem Teilgebiet des Fachgebietes.

    2. Über den Stoff der Vorlesungen aus einem weiteren Teilgebiet im Umfang der restlichen Wochenstunden sind Lehrveranstaltungsprüfungen abzulegen.