Evaluation für das deutsche Bildungssystem
Evaluation im Bildungsbereich
Bereits im Landesgesetz vom 29. Juni 2000, Nr. 12 "Autonomie der Schulen" wurde die Evaluation der Qualität des Schulsystems eingeführt. Mit dem Landesgesetz vom 24. September 2010, Nr. 11 wurde das Landesgesetz vom 16. Juli 2008, Nr. 5, das sogenannte Bildungsgesetz, um den Artikel 1/bis (Evaluation des Bildungssystems) ergänzt. Dieser regelt die Verpflichtung zur Evaluation in Kindergärten sowie in den Schulen der Unter- und Oberstufe des Landes und verweist auf die entsprechende Durchführungsverordnung über die Evaluation des Bildungssystems des Landes. Auf gesamtstaatlicher Ebene ist das Dekret des Präsidenten der Republik Nr. 80 vom 28.03.2013 bedeutsam. Es regelt umfassend die Evaluation im Bildungsbereich ("Regolamento sul sistema nazionale di valutazione in materia di istruzione e formazione") und die diesbezüglichen Zuständigkeiten. Im Art. 6, Absatz 3 findet sich außerdem die gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme an nationalen Lernstandserhebungen. Das Gesetz Nr. 107 vom 13.07.2015 "Buona scuola" sieht eine Reihe von Neuerungen im Bildungsbereich vor, unter anderem die Lernstandserhebungen. Genau geregelt werden sie mit dem Legislativdekret Nr. 62 vom 13.04.2017.