Pflegegeld
Mit Beginn des Jahres 2008 kam das Landesgesetz vom 12. Oktober 2007, Nr. 9 „Maßnahmen zur Sicherung der Pflege“ landesweit zur Umsetzung. Dadurch wurde der Grundstein gelegt für eine einheitliche Sicherung der Pflege, finanziert aus dem Sozialfonds des Landes, ohne direkte Beteiligung der Bürger. Eine sozialpolitische Entscheidung von großer Tragweite für alle Bürger der Autonomen Provinz Bozen.
Ziel dieses Landesgesetzes ist es, die grundlegenden Hilfeleistungen in der Pflege zu Hause oder im gewohnten Umfeld finanziell zu unterstützen, um so eine größtmögliche Eigenständigkeit des pflegebedürftigen Menschen im täglichen Leben zu fördern.
Für die pflegenden Familien soll das Pflegegeld darüber hinaus ein Zeichen der Anerkennung für ihren unschätzbaren und unverzichtbaren Dienst sein und zugleich Ansporn und Ermutigung, um auch in Zukunft mit persönlichem Einsatz und innerer Überzeugungskraft die Pflege kranker und betagter Menschen zu garantieren. Dabei werden sie von professionellen Diensten und Pflegeeinrichtungen unterstützt.
Mit dem 01.01.2018 treten einige Neuerungen in Kraft. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen dazu.
Hier finden Sie die neue Publikation des AFI - Arbeitsförderungsinstitut "Der Wohlfahrtsstaat Das Pflegegeld in Südtirol: Stand. Entwicklungen. Perspektiven." (Juni 2016)
Hier finden Sie die Präsentation der Studie
Weitere Informationen erhalten Sie unter folgenden Kontaktnummern:
- über Pflegeeinstufung und Dienstgutscheine: Funktionsbereich Dienst für Pflegeeinstufung – Grüne Nummer 848 800277 erreichbar von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr
- zur Auszahlung des Pflegegeldes, der Zusatzversicherung für pflegende Angehörige, den finanziellen Leistungen für Zivilinvaliden: Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung ASWE – Tel. 0471 418321 oder 418322