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Gerichtsgebäude: LH Kompatscher besiegelt Übernahme

Der Sitz des Landesgerichts Bozen geht kostenlos in den Besitz des Landes über. Im Landhaus 1 wurde heute (6. Dezember) die Übergabeurkunde unterzeichnet.

LH Kompatscher bei der heutigen Unterzeichnung des Übergabeprotokolls - Foto: LPA/mb

Seit 7. Februar 2017 ist die Durchführungsbestimmung Nr. 16 in Kraft: Sie bildet die Grundlage für die Übertragung von Zuständigkeiten im Bereich des Justizwesens vom Staat an das Land beziehungsweise die Region. So überträgt der Staat der Region beziehungsweise den Ländern die Verwaltungs- und Organisationstätigkeit für die Gerichtsämter. Auch die Gerichtssitze, die sich im Besitz des Staates befinden, gehen kostenlos ins Eigentum der Region beziehungsweise der Länder über.

Heute haben Landeshauptmann Arno Kompatscher und die Leiterin der regionalen Direktion der Agentur für Staatseigentum, Rosalia Cannada-Bartoli, im Landhaus 1 in Bozen den Vertrag unterzeichnet, mit dem das Gebäude am Bozner Gerichtsplatz, in dem das Landesgericht untergebracht ist, kostenlos ins Eigentum des Landes wechselt. Der Inventarwert des Gerichtsgebäude entspricht 37.970.000 Euro. Das Land Südtirol übernimmt damit auch die außerordentliche Instandhaltung der Liegenschaft und trägt die Kosten für etwaige Erweiterungs- oder Umbauarbeiten, während der Region Trentino-Südtirol die ordentliche Instandhaltung obliegt. Nach der heutigen Unterzeichnung der Übergabeurkunde wird die Eigentumsänderung im Grundbuch vorgenommen. In einem zweiten Schritt wird der Staat dem Land auf demselben Weg die Büroräume des Friedensgerichts im Rennweg 73 in Meran übergeben. Landeshauptmann Kompatscher dankte der regionalen Direktion der Agentur für Staatseigentum und ihrer Leiterin für die gute Zusammenarbeit.

jw

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