Rückvergütung für Ausgaben bei Waldbrandeinsatz

Rückvergütung für Ausgaben bei Waldbrandeinsatz
Waldbrand Sulden

Für Materialverluste, Verpflegungs- sowie Betriebskosten bei der Waldbrandbekämpfung kann um eine Rückvergütung angesucht werden.

Zugangsvoraussetzungen

Im Rahmen der Waldbrandbekämpfung ersetzt die Landesverwaltung den Freiwilligen Feuerwehren:

  • Materialverluste und
  • bis zu 100 Prozent der belegten Ausgaben für
    Verpflegungskosten und
    Betriebskosten der eingesetzten Maschinen.

Notwendige Dokumente

Dieser Antrag wird vom Kommandant der jeweils eingesetzten Freiwilligen Feuerwehr oder dem Präsident des Bezirksfeuerwehrverbandes ausgefüllt und vom gebietsmäßig zuständigen Vertreter der Forstbehörde unterschrieben an das Amt für Forstverwaltung übermittelt.

Rechtsquellen