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Leistungsstipendien können ab 16. April beantragt werden

Für das akademische Jahr 2018/19 hat das Land wieder Leistungsstipendien zu je 1160 Euro ausgeschrieben. Angesucht wird mit SPID oder aktivierter Bürgerkarte.

Das Land anerkennt besonderen Studienerfolg: Auch in diesem Jahr werden wieder Leistungsstipendien vergeben - Foto: pixabay.com

Auch im laufenden Studienjahr 2018/19 können Studierende mit hervorragendem Studienerfolg um Leistungsstipendien des Landes Südtirol ansuchen. Die zu vergebenen Leistungsstipendien belaufen sich auf jeweils 1160 Euro. Sie werden unabhängig vom Einkommen ausschließlich unter Berücksichtigung des Studienerfolgs im Zeitraum 1. November 2017 bis 31. Oktober 2018 zuerkannt. 

Die Ansuchen können ab 16. April im Laufe des Tages bis zum 16. Mai online vorgelegt werden. Wie bereits im Vorjahr können Studierende mit italienischer Staatsbürgerschaft oder italienischem Wohnsitz die Gesuche mit Hilfe der digitalen Identität stellen. Diese digitale Identität, den sogenannten SPID (Sistema Pubblico di Identità Digitale), beziehungsweise den SPID-Account erhalten Bürger und Bürgerinnen von den "Identity Providern" (Informationen: www.spid.gov.it/richiedi-spid). Außerdem haben sie die Möglichkeit, den Antrag mittels aktivierter Bürger- beziehungsweise Ge­sundheits­karte mit Nutzung eines Lesegeräts zu stellen (Informationen: 800 816 836, vom Ausland unter +39 081 19737205, im Internet http://www.buergernetz.bz.it/buergerkarte/default.asp).

Studierende hingegen, die zum Zeitpunkt der Gesuchstellung nicht die italienische Staatsbürgerschaft besitzen, nicht in Italien ansässig sind und keine Bürger- beziehungsweise Gesundheitskarte besitzen, können über einen zertifizierten eGov-Account ihren Antrag stellen. Diesen Account erstellt das Landesamt für Hochschulförderung nach Vorlage einer Bescheinigung über die Zuweisung der Steuernummer durch die Agentur für Einnahmen. Bereits zertifizierte eGov-Accounts können weiterhin benutzt werden.

jw

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