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Enteignung
Enteignung
Der Erwerb von Gütern und dinglichen Rechten für die Verwirklichung von Vorhaben im öffentlichen Interesse erfolgt mittels Enteignung für gemeinnützige Zwecke.
Der Erwerb von Gütern und dinglichen Rechten für die Verwirklichung von Vorhaben im öffentlichen Interesse erfolgt mittels Enteignung für gemeinnützige Zwecke.