Landwirtschaftliche Mindest- und Höchstwerte

Die Landesschätzungskommission, welcher der Direktor des Schätzamtes der Abteilung Vermögensverwaltung vorsitzt, legt jährlich die landwirtschaftlichen Mindest- und Höchstwerte fest, welche bei der Enteignung von nicht bebaubaren Flächen bzw. bei der Festlegung der Entschädigung für die Auferlegung einer Dienstbarkeit zur Anwendung gelangen.