Hauptinhalt

Die moderne Wildbachverbauung

Foto Hochwasserereignisse des 20. Jahrhunderts

In der Vergangenheit sind immer wieder verheerende Niederschlagsereignisse über Südtirol hereingebrochen. Große Hochwasserkatastrophen ereigneten sich in den Jahren 1882, 1906, 1917, 1926, 1927, 1928, 1960, 1965, 1966, 1983 und 1987.
Die häufige Wiederkehr derselben war ausschlaggebend dafür, dass Genossenschaften oder Konsortien wie die „Leegen“ gegründet wurden. Ziel dieser Institutionen war, die Bevölkerung durch forsttechnische Verbauungen vor den Gefahren zu schützen, die von den Wildbächen ausgingen.

Die Hochwasserkatastrophe vom 16. und 17. September 1882 bedeutete den Durchbruch für die moderne Wildbachverbauungstätigkeit. Die österreichische Donaumonarchie gründete im darauf folgenden Jahr das "K. u. K. Amt für Wildbachverbauung" und erließ zu diesem Zweck eines der ersten Wildbachverbauungsgesetze Europas. Durch den ersten Weltkrieg wurde die Tätigkeit der Wildbachverbauung unterbrochen. Nach dem Anschluss Südtirols an Italien kamen im Jahr 1923 die neuen Bestimmungen der italienischen Rechtsordnung zur Anwendung. Laut neuem Gesetz waren zwei Verwaltungen für die Durchführung der Arbeiten verantwortlich: das Forstministerium und das Ministerium für öffentliche Arbeiten. Dies führte zu Schwierigkeiten in der Interpretation der Gesetze und viele Initiativen wurden dadurch lahm gelegt.

Bild Überschwemmung von Niederdorf: Um eine vergrößterte Ansicht der Bilder zu erhalten, gehen Sie zur Bildergalerie am Ende der Seite

Unmittelbar nach Ende des zweiten Weltkrieges entstand die „Autonome Region Trentino – Tiroler Etschland“. 1951 wurde in Anlehnung an die alte österreichische Tradition ein eigenes Amt für Wildbachverbauung als Sektion der Forstwirtschaft gegründet. Im Jahr 1971 wurde dieses Amt als Sonderverwaltung erklärt und erhielt somit zahlreiche Befugnisse und neue Aufgaben. Das neue Autonomiestatut vom Jahre 1972 und die in der Folge erlassenen Durchführungsbestimmungen führten dazu, dass das Amt für Wildbachverbauung an das Land überging. Nach intensiv geführten Verhandlungen mit Rom konnte eine klare Zuständigkeit des Landes für die öffentlichen Gewässer erreicht werden.
Ein Landesgesetz vom Jahr 1975 regelte die neuen Durchführungsbestimmungen und genau hier erlebte das Amt seinen großen Aufschwung. Dem Sonderbetrieb wurden mit diesem Gesetz zu den Aufgaben, die er bereits als Sonderverwaltung bei der Region hatte, auch die Befugnisse im Bereich des Wasserbaues und der Verwaltung des öffentlichen Wassergutes zugeteilt. Die primäre Zuständigkeit des Landes für die Wasserbauten und die Ortskundigkeit der zuständigen Techniker gewährleisten eine koordinierte und wirksame Tätigkeit, wobei die verschiedenen Probleme im Rahmen eines Gesamtbildes erfasst werden können.

Fotos

Hier finden Sie die einzelnen Bilder des Albums. Um eine vergrößerte Ansicht der Bilder zu erhalten, klicken Sie in das Bild.

  • Foto

    Foto

  • Überschwemmung von Niederdorf

    Überschwemmung von Niederdorf