Fördermaßnahmen für Institutionen

Schulen und Heime für Schülerinnen und Schüler erhalten vom Amt für Schulfürsorge eine finanzielle Unterstützung.

Hier finden diese Institutionen die nötigen Informationen und Gesuchsformulare.

Entschädigung zur Deckung der ungedeckten Fixkosten

Durch die im Zuge des Covid-19-Gesundheitsnotstandes erfolgte Schulschließung wurden die Schülerverkehrsdienste sowie die Fahr- und Begleitdiensten für Schüler*innen mit Behinderungen ausgesetzt. Die mit Beschluss der Landesregierung Nr. 175/2021 genehmigte Entschädigung deckt die ungedeckten Fixkosten der Betreiber.

Die rechtliche Grundlage bilden vor allem das so genannte Schulfürsorgegesetz (Artikel 13, Absatz 6) und das europäische Beihilfenrecht, nämlich der "Befristete Rahmen für staatliche Behilifen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von COVID-19" (Punkt 3.12).

Anspruchsberechtigte
Anspruchsberechtigt sind Vertragspartner, die im Auftrag der Autonomen Provinz Bozen die Schülerverkehrsdienste und für die Fahr- und Begleitdienste für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen in ganz Südtirol betreiben.

Zeitraum der Entschädigung
Die Entschädigung bezieht sich auf die beihilfefähigen Zeiträume 01. März 2020 bis 30. Juni 2020 und 01. November 2020 bis 31. Dezember 2020.

Einreichtermin
Innerhalb 25. März 2021
müssen die Vertragspartner für die Schülerverkehrsdienste und für die Fahr- und Begleitdienste für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen die Anträge mit den entsprechenden Dokumenten der Landesabteilung Bildungsförderung durch eine einzige PEC-Mitteilung an die zertifizierte E-Mail-Adresse übermitteln.

An wen kann man sich wenden?

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte schriftlich an:

Abteilung Bildungsförderung
bildungsfoerderung@provinz.bz.it

 

Formulare und Anlagen
Beschluss der Landesregierung Nr. 175 vom 24.02.2021 mit Richtlinien
Antrag für die Entschädigung

Beiträge für die Führung von Heimen für Schüler/innen

Durch die Gewährung von Studienbeihilfen werden nur bedürftige Schüler/innen gefördert.
Darüber hinaus ist jedoch eine große Anzahl von Schülern/innen aus schulischen Gründen in einem Heim untergebracht.

Aus diesem Grunde fördert das Land die einzelnen Heime für Schüler/innen durch Beiträge, damit diese allen Heimschülerinnen und Heimschülern preisgünstigere Pensionspreise anbieten können. Somit können aufgrund dieser Maßnahmen alle betroffenen Schüler/innen in Südtirol indirekt von der Förderung profitieren.

Einreichtermin

Innerhalb 15. Dezember des Vorjahres müssen die Heime direkt beim Amt für Schulfürsorge um die Gewährung der entsprechenden Beiträge ansuchen.

An wen kann man sich wenden?

Falls Sie noch Fragen bezüglich der Beiträge an Heime für Schüler/innen haben, wenden Sie sich bitte an:

Amt für Schulfürsorge
Brigitte Schgraffer Comploi
Landhaus 7, Andreas-Hofer-Straße 18
39100 Bozen
(Zimmer 203)
Tel. 0471 413383
E-Mail: brigitte.schgraffer-comploi@provinz.bz.it

Für Informationen über die verschiedenen Schülerheime können Sie sich hingegen an folgende Organisation wenden:

Arbeitsgemeinschaft Südtiroler Heime (a*sh)
Wangergasse 91
39100 Bozen
Tel. 0471 223573
E-Mail: info@ash-heime.it
Homepage: www.ash-heime.it
Öffnungszeiten: an Schultagen Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr

Formulare und Anlagen

Die Höhe des Beitrages wird anhand der geltenden Kriterien und der Höhe der verfügbaren Mittel im Landeshaushalt berechnet. Der Höchstbetrag kann in keinem Fall mehr als 90% der ausgewiesenen und genehmigten Kosten betragen.

Die Anträge müssen von den gesetzlichen Trägerinnen und Trägern des Heimes bzw. der gleichgestellten Privatschule unterzeichnet werden. Zur Förderung zugelassen sind alle Heime, in denen Pflicht- und Oberschüler/innen untergebracht sind, sowie die gleichgestellten Privatschulen gemäß Artikel 20bis des Landesgesetzes 12/2000.

Voraussetzung für die Gewährung eines Beitrages ist die Abfassung eines Ansuchens, welches durch folgende Unterlagen dokumentiert sein muss:

  • Begründung für das Ansuchen
  • technischer Bericht
  • Kostenvoranschlag
  • Finanzierungsplan

Einreichtermin

Die Planungsübersicht erfolgt im Jänner. Anschließend wird der Antrag in Absprache mit dem Amt eingereicht (siehe "Anleitung für Antrag um Investitionen").

Achtung: Dies gilt nicht für außerordentliche dringende Arbeiten!

An wen kann man sich wenden?

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Amt für Schulfürsorge
Brigitte Schgraffer Comploi
Landhaus 7, Andreas-Hofer-Straße 18
39100 Bozen
(Zimmer 203)
Tel. 0471 413383
E-Mail: brigitte.schgraffer-comploi@provinz.bz.it

Formulare und Anlagen