Privatschulen
Für die Gleichstellung von Privatschulen hat das Land Südtirol mit dem entsprechenden Landesgesetz eine eigene Regelung für die Gleichstellung von Privatschulen geschaffen. Außerdem sieht dieses Landesgesetz vor, dass Schulen, die nicht die Voraussetzungen für die Gleichstellung erfüllen, zwar nicht zu gleichgestellten, sehr wohl aber zu anerkannten Privatschulen werden können.
Als Termin für die Einreichung der Gesuche um Gleichstellung wird der 30. April beibehalten.
Liste der gleichgestellten Schulen
Die Gesuche um Anerkennung müssen laut Beschluss bis 30. April eines jeden Jahres eingereicht werden.
Bis Ende Oktober wird das jeweilige Verfahren der Gleichstellung oder Anerkennung abgeschlossen. Zum entsprechenden Rundschreiben geht es hier.
Für Fragen zu Gleichstellung und Anerkennung ist Evi Chizzali im Amt für Kindergarten- und Schulverwaltung zuständig: Tel. 0471 417553.