Ranglisten
Veröffentlichung der endgültigen Ranglisten
Die Aufnahme in den Schuldienst erfolgt in Italien in der Regel über Ranglisten. Aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen werden die folgenden Ranglisten für die unbefristete und befristete Aufnahme des Lehrpersonals an den Grund-, Mittel- und Oberschulen in der Provinz Bozen verwendet:
- Bewertungsranglisten eines Wettbewerbs nach Prüfungen und Titeln
- Ranglisten mit Auslaufcharakter
- Landesranglisten
- Schulranglisten
Eintragung und Erstellung der Landes- und Schulranglisten
Die Erstellung und die Verwendung der Landesranglisten und der Schulranglisten sind mit Beschluss der Landesregierung vom 14. November 2023, Nr. 987 geregelt. Die Landesschuldirektorin legt jährlich mit einem Rundschreiben die Termine für die organisatorischen Maßnahmen zur Einreichung der Gesuche um Eintragung und Neuberechnung der Punkte in den Landes- und Schulranglisten und zur Bildung der Ranglisten fest.
Die Gesuche für die Eintragung in die Landes- und Schulranglisten und für die Neuberechnung der Punkte in der Landesrangliste sind in der Bildungsverwaltung bis zu einer festgelegten Frist mittels E-Mail, per PEC, mit Einschreibebrief mit Rückantwort einzureichen oder persönlich abzugeben. Hierbei handelt es sich um eine Verfallsfrist. Wer das Ansuchen für die Ranglisten in elektronischer Form mittels E-Mail schickt, muss die Bestimmungen zur digitalen Verwaltung beachten und das Postfach bildungsverwaltung@provinz.bz.it oder das PEC-Postfach bildungsverwaltung@pec.prov.bz.it verwenden. Dem Ansuchen ist die Kopie des Personalausweises beizulegen.
Nach Veröffentlichung der vorläufigen Ranglisten, mit der Möglichkeit innerhalb von 10 Kalendertagen einen Einwand zu erheben, werden die definitiven Ranglisten veröffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgt an der elektronischen Anschlagtafel und auf der Homepage der Deutschen Bildungsdirektion.
Zeitplan für die Eintragung in die Landes- und Schulranglisten 2024/2025
Ansuchen um Eintragung | bis 19. Dezember 2023 (= Verfallsfrist) |
Veröffentlichung vorläufige Ranglisten | ca. Mitte Mai 2024 |
Einspruchsfrist | 10 Tage ab Veröffentlichung der vorläufigen Ranglisten |
Auflösung Vorbehalt | 23. Mai 2024 (= Verfallsfrist) |
Veröffentlichung der definitiven Ranglisten | ca. Mitte Juni 2024 |
Rundschreiben und Formulare für die Ranglisten 2024/2025
Sachbearbeiterinnen für die Erstellung der Landes- und Schulranglisten für das Schuljahr 2024/2025
Für die Landesranglisten:
Das Rundschreiben Nr. 38 für die Eintragung in die Landesranglisten 2024/2025 wurde am 17.11.2023 veröffentlicht.
Das Rundschreiben Nr. 39 für die Eintragung in die Schulranglisten 2024/2025 wurde am 17.11.2023 veröffentlicht.
Rechtsquellen
- Beschluss der Landesregierung vom 14. November 2023, Nr. 987: Landes- und Schulranglisten für die Aufnahme des Lehrpersonals der Grund-, Mittel- und Oberschulen
- Landesgesetz vom 12. Dezember 1996, Nr. 24
- Dekret des Ministers für Unterricht, Universität und Forschung vom 10. September 2010, Nr. 249
- Dekret des Präsidenten der Republik vom 14. Februar 2016, Nr. 19: Wettbewerbsklassen der Mittel- und Oberschulen (Zugangstitel)
- Ministerialdekret vom 9. Mai 2017, Nr. 259: Wettbewerbsklassen der Mittel- und Oberschulen (Zugangstitel)
- Beschluss der Landesregierung vom 8. November 2016, Nr. 1198: Wettbewerbsklassen der Mittel- und Oberschulen
- Beschluss der Landesregierung vom 16. April 2019, Nr. 296: Bestimmungen zu den Wettbewerbsklassen A023/bis und A023/ter (Lehrpersonen für Sprachförderung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund)
- Dekret des Landeshauptmanns vom 14. Mai 2020, Nr. 7889: Zugangstitel für Lehrpersonen für Katholischen Religionsunterricht
Kontakt
Amt für das Lehrpersonal, Amba-Alagi-Straße 10, 39100 Bozen, Tel: 39 0471 417570, bildungsverwaltung@provinz.bz.it, bildungsverwaltung@pec.provinz.bz.it