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Ministerrat beschließt für das neue Schuljahr die Verpflichtung zum „Green Pass“ für das Personal der Kindergärten und Schulen

Der Ministerrat hat sich am 5. August 2021 für folgende Regelungen ausgesprochen:

  • Unterricht und Bildungszeit in Präsenz für alle Bildungsstufen
  • Maskenpflicht für Personal und Schüler*innen ab 6 Jahren
  • empfohlener Sicherheitsabstand von 1 m zwischen den Personen

Bis zum 31. Dezember 2021 (aktueller Zeitraum des Notstandes) muss das Personal der Bildungseinrichtungen (Kindergärten und Schulen) über den „Grünen Pass“ verfügen. Für die Schüler*innen gilt diese Verpflichtung nicht.

Im Gesetzesdekret vom 6. August 2021, Nr. 111, sind die Bestimmungen enthalten.

Details zu genauen Umsetzung dieser Bestimmung stehen noch aus. Über weitere Entscheidungen und Entwicklungen wird laufend informiert.

vh