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Eintragung in die Landesranglisten für das Schuljahr 2022/2023

Gesuche sind bis 21. Dezember 2022 einzureichen

Der Beschluss der Landesregierung vom 16. November 2021, Nr. 961, und der Beschluss der Landesregierung vom 15. November 2022, Nr. 828, regeln die Erstellung der Landes- und Schulranglisten und die Bewertungstabelle für die Ranglisten.

Im Rundschreiben Nr. 33 vom 21. November 2022 finden Sie alle notwendigen Informationen und Hinweise zur Eintragung in die Landesranglisten, zur Einreichung der Gesuche, zur Auflösung der Vorbehalte, zur Bewertung von Titeln und Diensten und alle weiteren Auskünfte.


Ergänzende Mitteilung vom 22.11.2022 zu den Rundschreiben Nr. 33//2022 und Nr. 34/2022

 

vh