Förderungen
Die folgenden Seiten geben einen Überblick über die bestehenden Sprachfördermaßnahmen (Zuschüsse, Gutscheine, Beiträge usw.), aufgelistet nach Zielgruppen.
Öffentlich Bedienstete
Förderung für Landesbedienstete
In besonderen zu begründenden Fällen können Landesbedienstete Fremdsprachkurse bei externen Weiterbildungsanbietern besuchen.
Dabei finden die Regelungen für die externe Weiterbildung Anwendung.
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Gutscheine für öffentlich Bedienstete
Rückvergütung von 50 Euro nach besuchtem Zweitsprachkurs (Ital., Dt., Lad.) bei externen, akkreditierten Anbietern.
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Arbeitslose
Kursgutscheine für Arbeitslose
Für Menschen, die aus dem EU-Raum stammen und in den Arbeitslosenlisten Südtirols eingetragen sind, gibt es die Möglichkeit, vom jeweiligen Arbeitsvermittlungszentrum einen Gutschein für den Besuch eines Zweitsprachkurses deutsch, italienisch oder ladinisch zu bekommen.