Förderungen

Die folgenden Seiten geben einen Überblick über die bestehenden Sprachfördermaßnahmen (Zuschüsse, Gutscheine, Beiträge usw.), aufgelistet nach Zielgruppen.

Öffentlich Bedienstete

Förderung für Landesbedienstete

In besonderen zu begründenden Fällen können Landesbedienstete Fremdsprachkurse bei externen Weiterbildungsanbietern besuchen.
Dabei finden die Regelungen für die externe Weiterbildung Anwendung.

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Gutscheine für öffentlich Bedienstete

Rückvergütung von 50 Euro nach besuchtem Zweitsprachkurs (Ital., Dt., Lad.) bei externen, akkreditierten Anbietern.
Für mehr Infos klicken Sie auf

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Arbeitslose

Kursgutscheine für Arbeitslose

Für Menschen, die aus dem EU-Raum stammen und in den Arbeitslosenlisten Südtirols eingetragen sind, gibt es die Möglichkeit, vom jeweiligen Arbeitsvermittlungszentrum einen Gutschein für den Besuch eines Zweitsprachkurses deutsch, italienisch oder ladinisch zu bekommen.