Pflegegeld
2008 wurde der Grundstein für eine landesweit einheitliche Sicherung der Pflege gelegt, eine sozialpolitische Entscheidung von großer Tragweite für alle Bürgerinnen und Bürger in Südtirol. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zu den rechtlichen Bestimmungen, zur Pflegeeinstufung und zur Auszahlung des Pflegegeldes.
Gesetzliche Bestimmungen zur Pflegesicherung
Mit dem Landesgesetz vom 12. Oktober 2007, Nr. 9 „Maßnahmen zur Sicherung der Pflege“ wurden die rechtlichen Voraussetzungen für die landesweite Sicherung der Pflege in Südtirol geschaffen. Finanziert wird die Pflegesicherung aus dem Sozialfonds des Landes, ohne direkte Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger.
Unterstützung und Anerkennung für die Pflege zu Hause
Ziel dieses Landesgesetzes ist es, die grundlegenden Hilfeleistungen in der Pflege zu Hause oder im gewohnten Umfeld finanziell zu unterstützen, um so eine größtmögliche Eigenständigkeit der pflegebedürftigen Menschen im täglichen Leben zu fördern.
Für die pflegenden Familien soll das Pflegegeld darüber hinaus ein Zeichen der Anerkennung für ihren unschätzbaren und unverzichtbaren Dienst sein. Es soll zugleich auch Ansporn und Ermutigung sein, um auch in Zukunft mit persönlichem Einsatz und innerer Überzeugungskraft die Pflege kranker und betagter Menschen zu garantieren. Dabei werden die Familien von professionellen Diensten und Pflegeeinrichtungen unterstützt.
Dienste im Südtiroler Bürgernetz
Informationen zum Antrag auf Pflegegeld, zum Pflegetelefon, zu den Dienstgutscheinen für Hauspflegestunden, zur Einsichtnahme in den Erhebungsbogen, zum Rekurs sowie zur Auszahlung des Pflegegeldes finden Sie in den am Ende dieser Seite verlinkten Diensten des Südtiroler Bürgernetzes.
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen finden Sie auch in den unten angeführten Informationsblättern und auf der am Seitenanfang verlinkten Seite in Leichter Sprache.
- Infoblatt Pflegegeld
- Informationsblatt zur Pflegeeinstufung
- Informationsbroschüre "28 Fragen rund ums Pflegegeld"
- Infoblatt Pflegetelefon
- Infoblatt PM-Antrag
- Infoblatt zu den Neuerungen 2023
Kontakte
Informationen zur Pflegeeinstufung und zur finanziellen Unterstützung erhalten Sie unter den folgenden Kontaktnummern:
- über Pflegeeinstufung und Dienstgutscheine: Amt für Pflegeeinstufung - Grüne Nummer 848 800277, erreichbar von Montag bis Donnerstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
- zur Auszahlung des Pflegegeldes, der Zusatzversicherung für pflegende Angehörige, den finanziellen Leistungen für Zivilinvaliden: Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung (ASWE) – Tel. 0471 41 83 22 oder 0471 41 82 86
Wichtige Hinweise
Beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Informationen zu den WartezeitenAufgrund der hohen Anzahl der zu bearbeitenden Anträge haben sich die Wartezeiten für die Pflegeeinstufung in einigen Landesgebieten verlängert. Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger, geduldig zu sein. Auf jeden Fall wird das eventuell zustehende Pflegegeld ab dem Monat, der auf das Antragsdatum folgt, ausbezahlt. Einstufungen in den Räumlichkeiten des AmtesAb August 2023 können die Einstufungsgespräche auch in den Räumlichkeiten des Amtes für Pflegeeinstufung stattfinden. Die auf dieser Seite veröffentlichte Liste der Räumlichkeiten wird laufend aktualisiert. Die Termine werden vom Einstufungsteam telefonisch vereinbart. |