Ämter und Abteilungen der Südtiroler Landesverwaltung

Amt für bäuerliches Eigentum - Akten aufgelöster Genossenschaften

Die gesetzliche Basis des Südtiroler Genossenschaftswesens ist das Regionalgesetz vom 29. Jänner 1954, Nr. 7. In den autonomen Provinzen Bozen und Trient wird die Aufsicht über die Genossenschaften von den zuständigen Regional- und Landesbehörden und nicht wie im übrigen italienischen Hoheitsgebiet vom Staat ausgeübt. Nach dem Regionalgesetz von 1954 bestehen in den Provinzen Bozen und Trient Ämter für Genossenschaftsregister.
Die Eintragung erfolgt je nach Zugehörigkeit in verschiedene Kategorien.
Der Bestand umfasst Unterlagen aufgelöster Genossenschaften aus dem Amt für bäuerliches Eigentum, das mit der Führung des Genossenschaftsregisters in der Provinz Bozen betraut war. Von der großen Zahl aufgelöster Wohnbaugenossenschaften wurden als Sample nur die der Bozner Wohnbaugenossenschaften übernommen, die die städtebauliche Entwicklung dokumentieren sollen. Der Bestand wurde durch eine weitere, an sich provenienzfremde, Abgabe ergänzt: Es handelt sich dabei um Akten des Staatsbauamtes ("Genio Civile") von Bozen, mit Projekten zum staatlichen Wohnungsbau in Bozen nach 1945.

Z: 1877-1944
U: 40 Archivkartons
E: erschlossen

PT