Ämter und Abteilungen der Südtiroler Landesverwaltung

Amt für Gewässernutzung

Die Befugnisse auf dem Gebiet der Nutzung öffentlicher Gewässer und auf dem Gebiet elektrischer Anlagen oblagen von 1920 bis 1972 staatlichen Stellen. Im Rahmen des Zweiten Autonomiestatus von 1972 gingen wesentliche Verwaltungsbefugnisse auf diesen Gebieten (mit Ausnahme der großen Wasserableitungen) an die Autonome Provinz Bozen über.Die Gewässer sind ein öffentliches Gut. Jeder, der sie ableiten und nutzen will, muss eine zeitliche begrenzte Wasserkonzession einholen. Den Großteil des Bestandes bilden demnach Ansuchen um Wasserableitungen zwecks hydroelektrischer Nutzung, es finden sich aber auch Ansuchen um Ableitungen für Beregnungs- oder andere industrielle Zwecke.

Z: 1920–2002
U: 38 Boxen
E: erschlossen

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