Archivale des Monats

April 2011: Urbar Latsch und Glurns

Daz ist der gelt von Lætsch – Das landesfürstliche Teilurbar von Latsch(SLA, Tiroler Landesfürstliches Archiv, Nr. 3)

Zu den ältesten Stücken im Südtiroler Landesarchiv zählt das Teilurbar von Latsch aus der Zeit um 1290. In diesen Jahren befand sich Meinhard II., Graf von Tirol und seit 1286 Herzog von Kärnten, auf dem Höhepunkt seiner Macht.

Ein Grundpfeiler seiner Macht und seines Reichtums waren seine Besitzungen, die über das ganze Land verteilt und nicht zu Lehen ausgegeben waren, sondern direkt dem Landesherrn zinsten. Die Verwaltung dieses Grundbesitzes oblag eigenen Urbarämtern, die die Abgaben, meist Naturalien, entgegennahmen und verzeichneten. Solche Verzeichnisse der zinspflichtigen Güter, die für die Abrechnung erstellt wurden, nennt man Urbare, abgeleitet von „ur-beran“, einem Begriff, der aus dem Althochdeutschen stammt und soviel wie „hervorbringen“ bedeutet.

Von 1288 stammt das Tiroler Gesamturbar Meinhards, das geographisch nach Gerichten geordnet das landesherrliche Kammergut erfasste und sich heute in der Österreichischen Nationalbibliothek (cvp 2699*) befindet. Im Südtiroler Landesarchiv befinden sich einige kleinere Teilurbare, die im Gesamturbar fehlen, so ein Urbar von Schloss Tirol, von Ulten, von Tschars und Schnals, von Latsch und Glurns sowie von Sarnthein.

Das hier präsentierte Teilurbar aus dem Amt Latsch verzeichnet auf drei Pergamentblättern die Höfe und Abgaben. Gereicht wurden demnach vor allem Naturalien, fast durchwegs tierische Produkte wie Käse, Fleisch, Lämmer und Kitze, was auf eine vorwiegenden Schwaig- und Viehwirtschaft deutet. Geldabgaben dagegen werden nur von einigen Höfen verlangt. So heißt es zum Beispiel „…der Oberhof ze Mvntnietzan giltet drizic phunt“, d. h. dreißig Pfund Berner (Veroneser Pfennige). Amtsbücher wie das Teilurbar von Latsch bilden eine wichtige Quelle zur Erforschung der Wirtschafts- und Sozialgeschichte unseres Landes, zur Siedlungsgeschichte, zur Geschichte der Herrschaftsbeziehungen, der ländlichen Gesellschaft und der Namenskunde.

Evi Pechlaner

GS