Archivale des Monats

Juli 2013: Das Urfer bei St. Florian, Erlaubnis von 1682

Nachlass Heidegger

Nachlass Heidegger

1682 erhielten die Ortschaften Margreid und Kurtinig von Kaiser Leopold I. die Erlaubnis, einen Fährbetrieb („Urfer, Ufer") über die Etsch nach St. Florian einzurichten. Seit dem Mittelalter gehörten Margreid und Kurtinig am orografisch rechten Etschufer zur Pfarrei St. Florian auf der gegenüberliegenden Flussseite, was die Seelsorge bei Hochwasser erheblich erschwerte. In der vorliegenden zeitgenössischen Abschrift des kaiserlichen Mandates wird ausdrücklich erwähnt, dass die Straße von Neumarkt nach Margreid und Kurtinig im Herbst und bei schlechtem Wetter nur unter großer Gefahr zu passieren sei, weshalb dem Ansuchen der beiden Gemeinden um Errichtung des „U(r)fers" stattgegeben wird. Die Fähre bestand aus zwei Holzschiffen, die mit einer Ladebrücke verbunden waren, sodass auch größere Fuhrwerke über den Fluss setzen konnten. Für den Fährbetrieb war ein eigener Urferer zuständig, der dafür einen jährlichen Pachtzins zu entrichten hatte. Die Fährverbindung bestand bis 1882, als die Anlage durch ein verheerendes Hochwasser zerstört wurde. Im Zuge von Renovierungsarbeiten an der Etschbrücke bei St. Florian wurde 1946 neuerlich eine provisorische Fährverbindung eingerichtet, die jedoch mit Abschluss der Arbeiten 1948 aufgelassen wurde.

Evi Pechlaner

PT

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