Archivale des Monats

Kinder- und Jugendbetreuung – Die Kinderferienkolonie „Villa Miralago“ in Riva del Garda

1975 übernimmt das Land mit dem neuen Kinderfürsorgeamt die Zuständigkeiten mehrerer gesamtstaatlich aktiver Körperschaften. 1991 wurden Teile der Kompetenzen an die Sozialdienste der Bezirksgemeinschaften delegiert. Seit 1928 führte die im Jahr zuvor gegründete Provinz Bozen zusammen mit der Provinz Trient die Ferienkolonie „Villa Miralago“.

Tagesprogramm der Ferienkolonie, 1970 (Amt für Familie, Frau und Jugend Nr. 303)

Breite Trägerschaft 

Die Sozialdienste decken heute mit ihrem breiten Beratungs- und Mediationsangebot, mit Betreuungseinrichtungen und Transferleistungen die Bereiche Familie, Frau, Kindheit und Jugend ab. Kirchliche, private und öffentliche Träger prägten vordem verschiedene Teilbereiche der Fürsorge für Minderjährige. Dazu gehörten etwa das gesamtstaatliche Hilfswerk Opera Nazionale per la Maternità e l’Infanzia (ONMI), das Ente Nazionale assistenza orfani lavoratori italiani (ENAOLI) oder das Ente Nazionale Protezione Morale del Fanciullo (ENPMF) bei der Schulfürsorge; ferner die Caritas und die 1953 installierte Pontificia Opera di Assistenza (POA), das Seraphische Liebeswerk, das 1955 gegründete Kinderdorf, die Vinzenzkonferenzen oder verschiedene öffentliche Heime vornehmlich in den Städten (z. B. Elisabethinum, Rainerum, Stiftung Regina Elena, Carolinum). 1975 gingen die Zuständigkeiten des 1941 gegründeten ENAOLI und der 1925 geschaffenen ONMI an das Land über. Die von letzterem geführten Kinderhorte wurden mit Landesgesetz vom 28. August 1976 Nr. 38 an die Gemeinden übergeben. Das 1975 gegründete Kinderfürsorgeamt des Landes, seit 1981 Amt für Familie und Jugend, führte ab 1989 die Bezeichnung Amt für Familie, Frau und Jugend; mit dem Landesgesetz vom 30. April 1991 Nr. 13 wurden die Sozialdienste neu geordnet.


Landesferienkolonie Miralago

Nach der Schaffung einer eigenen Provinz Bozen (1927) wurde auch das Vermögen der beiden Provinzen der „Venezia Tridentina“ 1928 aufgeteilt. Dazu gehörte unter anderem der mehrere Gebäude und einen Park umfassende Komplex „Villa Miralago“ in Riva del Garda, das 1890 von Dr. Christoph Hartung von Hartungen (1849–1917) errichtete Sanatorium. Die beiden Provinzen Bozen (42,57 Prozent) und Trient (57,43 Prozent) hielten das Ensemble in Form einer Eigentümergemeinschaft. Geführt wurde es von Ordensschwestern der Suore di Maria Bambina, für die Ferienaufenthalte wurde eigenes pädagogisches und Aufsichtspersonal ad hoc beauftragt. Verwaltung und Rechnungsprüfung oblagen interprovinziellen Arbeitsgruppen, geregelt wurde das Verhältnis mittels Konventionen zwischen den beiden Provinzen. Zunächst sollten vor allem vier- bis zwölfjährige Kinder aus tuberkulosegefährdeten Familien im klimatisch begünstigten Ambiente von Riva in den Genuss von Ferienaufenthalten kommen; aber auch Menschen mit Beeinträchtigung namentlich aus geschützten Werkstätten, Patient/inn/en der psychiatrischen Anstalt „Stadlhof“ und jugendliche Diabetiker/innen. Ebenso wurden ergo- und logotherapeutische Wochen für Kinder und Jugendliche angeboten. In den neunziger Jahren verschoben sich die Eigentumsverhältnisse.


Miralago vs. Binnenland

Nach längeren Verhandlungen vollzog das Land Südtirol im Oktober 1994 einen Liegenschaftstausch: Der Südtiroler Anteil an der Villa Miralago wurde an die Provinz Trient abgetreten, im Gegenzug erhielt die Provinz Bozen den Liegenschaftskomplex „Binnenland“ mit Parzellen in den Gemeinden Auer, Tramin und Pfatten, der der Landwirtschaftlichen Versuchs- und Lehranstalt Laimburg zugeschlagen wurde.

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