Archivale des Monats

Das Zweite Autonomiestatut als Tourismusmotor der siebziger Jahre

Das neue Autonomiestatut wirkte gleichsam als Katalysator, beschleunigte den Strukturwandel und schuf in der Südtiroler Tourismusbranche Rahmenbedingungen für einen Aufschwung, der in den Folgejahren auch fremdenverkehrstechnisch vorderhand wenig entwickelte Landstriche erfassen sollte.

Tourismuswerbefaltblatt aus den 70er Jahren

Fremdenverkehrsentwicklung

Dank der neuen Zuständigkeiten konnten in Südtirol in rascher Folge mehrere Landesgesetze aufgegleist werden, die die Entwicklung maßgeblich voranbrachten: Das Landesgesetz Nr. 79 vom 28. September 1973 sah die Durchführung von Erhebungen und Entwicklungsprojekten, aber auch Werbekampagnen im Bereich Tourismus vor, das Gesetz Nr. 24 vom 22. August desselben Jahres regelte die Finanzierung lokaler Fremdenverkehrsvereine, von Veranstaltungen und Initiativen von touristischem Interesse, ferner die Durchführung von „Verschönerungs- und Verbesserungsarbeiten an Fremdenverkehrseinrichtungen“, und sollte darüber hinaus örtlich allenfalls auflaufende Defizite ausgleichen. 1974 wurden dafür im Landesbudget insgesamt 415 Millionen Lire bereitgestellt.

Appell an Jungunternehmer

Der Blick richtete sich verstärkt auf strukturschwache Gebiete: Für die Gemeinden Glurns, Mals, Schluderns und Taufers im Münstertal wurden 1975 im Rahmen einer Planungsstudie Richtlinien für die touristische und wirtschaftliche Entwicklung aufgezeigt: Ein Konsortium der Tourismusvereine der vier Gemeinden sollte verstärkt die Vermarktung dieser Feriendestination in den Blick nehmen, die Unterbringungskapazitäten ausbauen und die Infrastrukturstandards heben. Glurns sollte vermehrt auf Kulturtourismus setzen und sich als Sitz von Sommerakademien ins Spiel bringen, entscheidend aber sei die Sensibilisierung der jüngeren Generation von Gastgewerbetreibenden für die Rettung der historischen Altstadt.

Qualifizierung bestehender und Einrichtung neuer Betriebe

1974 wurden mit dem Landesgesetz Nr. 13 Beiträge für die Modernisierung, die Erweiterung und die Requalifizierung bestehender Betriebe, aber auch für die Errichtung neuer Beherbergungsbetriebe und Restaurants vorgesehen. Durch Verlustbeiträge von bis zu 30 Prozent konnten Südtiroler Hoteliers und Gastwirte in die Ausstattung von Zimmern, Speisesälen, Aufenthaltsräumen und Küchen investieren und neues Gerät anschaffen, sämtliche Zimmer mit Bädern und Nasszellen versehen.

Anhaltender Bauboom

Diese und weitere gesetzliche Weichenstellungen lösten eine Art Goldgräberstimmung aus. Ab Mitte der siebziger Jahre setzte im Tourismus ein veritabler Bauboom ein, der seither ungebrochen anhält und die Topographie, aber auch die Menschen dauerhaft veränderte. Der Ruf mehr nach Nachhaltigkeit und schonenderem Umgang mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen stellt Südtirol auch in diesem Bereich vor neue Herausforderungen.

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