Landeshauptmann, Landesausschuss, Landtag

Gesetzentwürfe des Südtiroler Landtages

Nach Inkrafttreten des 1. Autonomiestatutes 1948 trat der Südtiroler Landtag im Dezember 1948 nach erfolgten Regionalwahlen erstmalig als gesetzgebendes Organ zusammen. Die zunächst noch statutarisch eingeschränkten Zuständigkeiten erweiterten sich insbesondere durch das 2. Autonomiestatut von 1972 in umfassender Weise.
Der Bestand enthält Gesetzentwürfe des Südtiroler Landtages: mit Begleitberichten; Berichten der zuständigen Gesetzgebungskommission; Minderheitenberichten, den
endgültigen vom Landtag verabschiedeten Gesetzestext.

Z: 1948-2003

PT