Servitutenregulierung

Die Durchführung der Servitutenablösung bzw. -regulierung ist zusammen mit den anderen zwei Reformen der Waldzuweisung oder Waldpurifikation und der allgemeinen Grundentlastung in den größeren Kontext der österreichischen Agrarreform nach 1848 einzuordnen. Zur Förderung der Landwirtschaft wurde 1853 durch ein Reichsgesetz die Regulierung der land- und forstwirtschaftlichen Servituten oder Dienstbarkeiten in die Wege geleitet. Die belasteten Objekte waren zum größten Teil Wälder und Weiden, v. a. Almen. Da diese Rechte fast immer auf dem „alten Herkommen“ beruhten, waren sie sehr schwer abzugrenzen, auch weil oftmals die Eigentumsrechte selbst (Eigentümer waren Private, Interessentschaften, Gemeinden, oder, bei den Reichsforsten, der Staat) nicht geklärt waren. Reguliert oder abgelöst wurden Holzungs- und Holzbezugsrechte, Weiderechte, Streubezugsrechte, sonstige Forstprodukten-Bezugsrechte sowie andere Waldboden-Benützungsrechte. Mit der Durchführung wurde die dem Ministerium des Inneren unmittelbar unterstellte Landeskommission als entscheidende Behörde und die der Landeskommission unterstellten Lokalkommissionen als in einem abgegrenzten Distrikt wirkende, erhebende Organe bestellt.

Akten der Servitutenregulierungskommission

Die Durchführung der Servitutenablösung bzw. Regulierung ist zusammen mit den anderen zwei Reformen der Waldzuweisung oder Waldpurifikation und der allgemeinen Grundentlastung in den größeren Kontext der österreichischen Agrarreform ab 1848 einzuordnen. Zur rechtlichen Erleichterung der Landwirtschaft wurde 1853 durch ein Reichsgesetz die Regulierung der land- und forstwirtschaftlichen Servituten oder Dienstbarkeiten in die Wege geleitet. Die belasteten Objekte waren zum größten Teil Wälder und Weiden, v.a. Almen. Da diese Rechte fast immer auf dem sogenannten "alten Herkommen" basierten, waren sie sehr schwer zu definieren, auch weil oftmals das Eigentumsrecht selbst (Eigentümer waren Private, Interessentschaften, Gemeinden, oder, bei den Reichsforsten, der Staat) nicht klar war. Reguliert oder abgelöst wurden Holzungs- und Holzbezugsrechte, Weiderechte, Streubezugsrechte, sonstige Forstprodukten-Bezugsrechte, andere Waldboden-Benützungsrechte. Mit der Durchführung wurde die dem Ministerium des Inneren unmittelbar unterstellte Landeskommission als entscheidende Behörde und die der Landeskommission unterstellten Lokalkommissionen als in einem abgegrenzten Distrikt wirkende, erhebende Organe bestellt.

Z: 1853-1908
U: 227 Archivkartons
E: erschlossen

PT