Schulen

Das Landesarchiv berät Schulen als Körperschaften des öffentlichen Rechts in Fragen der Überlieferungsbildung. In Zukunft sollen, wie bei den Ämtern der Landesverwaltung, auch bei den Schulen Überwachungs- und Skartierungskommissionen eingerichtet werden (vgl. Art. 44 des Landesgesetzes Nr. 14 vom 18. Juli 2023).

Hier finden Sie die Richtlinien, die von den Schuldirektionen beachtet werden sollten: