Verfachbücher

Die Bildung der tirolischen Ämter und Gerichte geht auf das 13. Jahrhundert zurück. Sie waren zuständig für Rechtspflege, politische Verwaltung, Steuerverwaltung, für das bewaffnete Aufgebot sowie für eine gewisse Selbstverwaltung in wirtschaftlichen Belangen.
Seit dem ausgehenden 15. bzw. dem frühen 16. Jahrhundert wurden bei allen Gerichten Tirols Verfachbücher geführt, in die jene Protokolle bzw. Urkunden eingetragen („verfacht“) wurden, die dazu bestimmt waren, Rechtsänderungen im Besitzstand von Liegenschaften des Gerichtssprengels zu bewirken.
Das Verfachbuch wurde im Regelfall jahrweise durch ein alphabetisches Namensregister der Parteien erschlossen. 1869 werden dem eigentlichen Verfachbuch noch zwei weitere Abteilungen hinzugefügt: die Abteilung zur Eintragung der Grundentlastungs-Kommissions-Erkenntnisse (Verfachbuch II) und die Abteilung zur Einverleibung der Erkenntnisse der Servitutenregulierungskommission und der Regulierungsurkunden (Verfachbuch III). Im Südtiroler Landesarchiv werden die Verfachbuchbestände jener Gerichte verwahrt, deren Sprengel in der heutigen Provinz Bozen liegt.

Verfachbücher Neuhaus-Terlan, 1653-1844

Verfachbücher des Gerichtes Neuhaus-Terlan
Gerichtssprengel: Terlan, Vilpian, Andrian, Nals, einzelne Höfe auf Gaid und Perdonig.
1810: Königreich Italien;
1817: als Landgericht Neuhaus-Terlan wiederhergestellt;
1827: mit dem Landgericht Karneid vereinigt;
1830: Nals, Andrian, Gaid (bis 1844) werden dem Landgericht Lana zugeteilt;
1844: Gaid und Perdonig werden mit der Gemeinde Eppan vereinigt und dem Landgericht Kaltern zugeteilt.

Z: 1653-1844
U: 73 Bände; NB: Das Verfachbuch Neuhaus/Gaidhöfe umfaßt - trotz des Wechsels in der
Gerichtszugehörigkeit - die Jahre von 1825 bis 1844
E: erschlossen

PT

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