Bestimmungen zum Pilzesammeln

Bestimmungen zum Pilzesammeln
Pfifferling

Die geltende Bestimmung finden Sie im Landesgesetz 18/1991, eine Zusammenfassung im Faltblatt.

Für die Einzahlung der Sammelgebühr über Post, Bank oder Fremdenverkehrsorganisation wenden Sie sich bitte an die Gemeinde, in welcher Sie Pilze sammeln möchten. Derzeit ist in folgenden vier Gemeinden das Pilzesammeln verboten: Karneid, Tiers und Welschnofen sowie in der Gemeinde Bozen auf "Kohlern" (siehe Karte).