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Energiebeiträge für Unternehmen: Bindung für sanierte Gebäude

Fünf Jahre währt das Verkaufsverbot nach der Sanierung für die Begünstigten: So hat es die Landesregierung heute beschlossen. Seit Anfang des Jahres wurden etwa 600 Anträge beim Land eingereicht.

Nach den im vergangenen Dezember auf Initiative von Umwelt- und Energielandesrat Giuliano Vettorato eingeführten Änderungen haben sich die Anträge auf Zuschüsse im Energiebereich seit Jahresbeginn im Vergleich zum Vorjahr mehr als versechsfacht. Heute (14. März) hat die Landesregierung grünes Licht für die neuen Kriterien für die Gewährung von Förderungen an Unternehmen gegeben. Die neuen Leitlinien sehen vor, dass Gebäude oder Grundstücke im Eigentum von Unternehmen, die Investitionen zur Senkung des Energiebedarfs oder zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien für den Eigenkonsum getätigt haben, für einen Zeitraum von fünf Jahren nicht verkauft werden dürfen. Andernfalls wird der Beitrag für den Rest des Fünfjahreszeitraums gestrichen.

Etwa 600 Anträge seit Anfang des Jahres eingereicht

Landesrat Vettorato verweist auf die Zweckmäßigkeit der Initiative. "In fast zwei Monaten wurden etwa 600 Anträge eingereicht – es ging um Gesamtinvestitionen in Höhe von 33 Millionen Euro. Im Vergleich dazu waren es im Vorjahr 100 Anträge", erklärt Vettorato. "Diese Initiative dient dem Klima- und Umweltschutz und soll auch den Familien eine Kostenersparnis garantieren. Besonders beliebt sind die Anreize für Photovoltaikanlagen für kleine Unternehmen. "Es ist erfreulich, dass auch kleine Unternehmen beginnen, in ihre eigene Versorgung durch erneuerbare Energien zu investieren und damit auch ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Das stärkt die Unternehmen und sichert Arbeitsplätze."

Die Anreize

Die größten Änderungen in diesem Jahr betreffen die Anhebung des Fördersatzes für die energetische Sanierung auf 80 Prozent für Mehrfamilienhäuser. Für andere Gebäude liegt der maximale Prozentsatz bei 60 Prozent - abhängig von der erreichten Energieklasse. Darüber hinaus wurden neue Förderungen für die Installation von Photovoltaikanlagen in Kleinbetrieben sowie für Batteriespeicher und Wärmepumpen in Kombination mit Photovoltaik eingeführt. Außerdem gibt es Anreize für Photovoltaikanlagen von Gemeinden und sozialen Einrichtungen. Hinzu kommen weitere Anreize, unter anderem für thermische Solaranlagen, öffentliche Beleuchtung und Fernwärme.

Die Kriterien für Anreize und Antragsverfahren finden Sie unter: Beiträge | Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz | Autonome Provinz Bozen - Südtirol


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LPA/tl/gm/uli