Förderung der forstlichen Erschließung
Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 676 vom 06.08.2019 wurden diese Förderungen für unbestimmte Zeit ausgesetzt.
Nicht von der Aussetzung betroffen sind Anträge, welche aufgrund klimatischer Ereignisse oder schwerwiegender Auflagen der öffentlichen Verwaltung als dringlich und unaufschiebbar erklärt werden.
Für weitere Informationen stehen die Techniker des Amtes für Bergwirtschaft zur Verfügung.
Amt für Bergwirtschaft
Brennerstraße 6
39100 Bozen
Tel: 0471/415360
bergwirtschaft@provinz.bz.it
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Wofür kann angesucht werden
- Bau - Sanierung von Forstwegen
- Öffentliche Infrastrukturen im Forstbereich durch lokale Körperschaften
Einreichetermin: vom 1. Jänner bis zum 28. Februar jeden Jahres
(Baukonzession bzw. Baugenehmigung vom Vorjahr)
Höhe der Beihilfe
- Das Vorhaben kann mit 40% bzw. mit 60% der anerkannten Kosten gefördert werden.
Wer kann ansuchen
- Waldeigentümer (Personen als auch Körperschaften)
Was ist zu tun
- Das Beitragsgesuch mit den notwendigen Anlagen ist (vorzugsweise digital) an das Amt für Bergwirtschaft (bergwirtschaft.ecmontana@pec.prov.bz.it) zu senden.
Rechtsquellen
- Landesgesetz vom 21. Oktober 1996. Nr. 21, Artikel 43 - 49 (Externer Link)
- Beschluss der Landesregierung Nr. 456 vom 18.04.2017