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Beschlüsse der Landesregierung

Die auf dieser Seite zur reinen Information veröffentlichten Beschlüsse ersetzen nicht die Kopien, die von der Landesverwaltung für die vom Gesetz vorgesehenen Fälle ausgestellt werden. Abschriften, welche dem Original entsprechen, sind beim Amt für Institutionelle Angelegenheiten im Landhaus I, Silvius-Magnago-Platz 1, 39100 Bozen erhältlich.

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Die Beschlüsse der Landesregierung haben sofortige Wirkung sofern die gesetzlichen Bestimmungen nicht andere Fristen vorsehen.
Diese Veröffentlichung ersetzt nicht die vom Gesetz vorgesehene und erfolgt unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen.

Ergebnisse: 92 Beschlüsse gefunden
Nummer Datum Betreff Typologie Download
1029 21.11.2023 PNRR-M 1 C3 Projekt 1.1.5 "Digitalisierung des kulturellen Erbes" - Verschiebung des Vertragsabschlusses und damit einhergehende Aufhebung der erfolgten Ausgabenvormerkung -
1017 21.11.2023 Anerkennung der außeretatmäßigen Verbindlichkeiten infolge von vollsteckbaren Urteilen gegen die Autonome Provinz Bozen -
1037 21.11.2023 Gemeinde Rodeneck: Genehmigung einer Änderung am Landschaftsplan betreffend die Umwidmung von Wald in Landwirtschaftsgebiet (Beschluss des Gemeinderates Nr. 25 vom 26.07.2023 – GAB 60/23) -
1012 21.11.2023 Gemeinde St. Martin in Passeier: Rücktritt der Bürgermeisterin - Auflösung des Gemeinderates -
1031 21.11.2023 Neugestaltung der Kreuzung entlang der SS38 bei km 192+780 - Gemeinde Partschins - Änderung der überschlägigen Kosten des Bauvorhabens -
1034 21.11.2023 Nationaler Aufbau- und Resilienzplan ("PNRR") - Programm "Garantie der Beschäftigungsfähigkeit für Arbeitnehmende - GOL" - Öffentlicher Aufruf Nr. 1 - Reduzierung der mit Beschluss Nr. 575 vom 04.07.2023 durchgeführten Ausgabenvormerkung -
1036 21.11.2023 Gemeinde St. Lorenzen: Genehmigung einer Abänderung zum Bauleitplan und Landschaftsplan der Gemeinde - Ratsbeschluss Nr. 39 vom 14.09.2023 (GAB 286/2023) -
1011 21.11.2023 Bozen - Bezirksgemeinschaft Salten-Schlern: Abweichung vom ethnischen Proporz -
1030 21.11.2023 Bau einer Rad- und Fußgängerunterführung auf der SS 38 bei km 193,500 - Gemeinde Partschins - Festlegung der technischen Eigenschaften des Bauvorhabens - Betrag der überschlägigen Kosten: 1.500.000,00€ -
1015 21.11.2023 Ausdruck des Einvernehmens im Sinne von Artikel 104 des DPR vom 31. August 1972, Nr. 670 -

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