Einmalige Bonuszahlung für Zivilinvaliden, Zivilblinde und Gehörlose

Die Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung (ASWE) wird im Juli den Zivilinvaliden, Zivilblinden und Gehörlosen den einmaligen staatlichen Bonus von 200 Euro automatisch gutschreiben.

Die Einmalzahlung von 200 Euro im Sinne des staatlichen Gesetzesdekrets Nr. 50/2022 wird den Zivilinvaliden, Zivilblinden und Gehörlosen, welche eine Zivilinvalidenrente beziehen, in Südtirol direkt vom Land über die Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung (ASWE) und nicht vom staatlichen Fürsorgeinstitut NISF/INPS ausbezahlt. Darauf weist Sozialrätin Waltraud Deeg hin.

Um die Bonuszahlung zu erhalten, ist es nicht nötig, dass behinderte, blinde und gehörlose Menschen einen eigenen Antrag stellen. Vielmehr wird die ASWE den Betrag im Laufe des Monats Juli automatisch gutschreiben, sobald das NISF/INPS die Namen der Begünstigten mitgeteilt hat. Ausgenommen sind behinderte, blinde oder gehörlose Personen, die zusätzlich zu der von der Agentur ausbezahlten Invaliditätsrente auch eine andere Rente oder Leistung des NISF/INPS erhalten: In diesen Fällen zahlt das gesamtstaatliche Fürsorgeinstitut zusammen mit der eigenen Leistung auch den Bonus von 200 Euro aus.

Um in den Genuss des Bonus zu kommen, darf das einkommensteuerpflichtige persönliche Einkommen ohne Sozialversicherungsbeiträge im Jahr 2021 den Betrag von 35.000 Euro nicht überschritten haben.


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fg/jw