Betriebskitas: Tarifreduzierung für Elternbeiträge ermöglicht
Änderung im Sammelgesetz vorgesehen – Eltern können künftig auch bei Betriebskitas eine höhere Tarifbegünstigung in Anspruch nehmen
BOZEN (LPA). In Südtirol gibt es derzeit 23 Betriebskitas mit Betreuungsplätzen für über 470 Kinder im Alter von 3 Monaten bis 3 Jahren (beziehungsweise bis zum Zeitpunkt, bis die Kinder den Kindergarten besuchen können). "Bei den Betriebskitas übernehmen die Arbeitgeber eine aktive Rolle bei der Unterstützung im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben. Dies ist gut so und soll weiter gefördert werden", sagt Familienlandesrätin Rosmarie Pamer. Im Sammelgesetz ist darum eine Gesetzesänderung vorgesehen, mit der die Tarife, die von den Eltern entrichtet werden müssen, an jene der Gemeindekitas angepasst werden.
Bei den öffentlich geführten Kindertagesstätten (Kitas) übernehmen Gemeinden und Land einen Teil der Kosten, der Elterntarif beträgt maximal 3,65 Euro pro Betreuungsstunde. Hierbei kann auch eine Tarifbegünstigung über die Sozialdienste beantragt werden, wodurch sich die Kostenbeteiligung der Eltern auf bis zu 0,90 Euro pro Betreuungsstunde senken kann. Diese Regelung der Tarifbegünstigung gilt künftig auch für Familien, die ihr Kind auf einem betrieblichen Betreuungsplatz betreuen lassen. Damit wird die Handhabung der Kostenbeteiligung der Eltern am Finanzierungssystem für alle (akkreditierten) Kindertagesstätten vereinheitlicht.
ck